Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 306
Verordnung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter im Lande Nordrhein-Westfalen
2 Normen · Ausgangsfassung vom 16.08.1994 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
Änderungsverlauf
-
Historischer Änderungsnachweis
05.04.2005 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.04.2005, Artikel 118
GV. NRW. S. 306 Quelle (GV. NRW.)
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).