Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 306

Verordnung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter im Lande Nordrhein-Westfalen

2 Normen · Ausgangsfassung vom 16.08.1994 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Staatliche Rechnungsprüfungsämter
  3. § 2 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    05.04.2005 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.04.2005, Artikel 118

    GV. NRW. S. 306 Quelle (GV. NRW.)

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).