Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter im Lande Nordrhein-Westfalen
Verordnung über den Sitz und die Bezeichnung der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter im …§ 1 Staatliche Rechnungsprüfungsämter
Stand: 26.08.2026
Die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben ihren Sitz in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Sie führen die Bezeichnung
Staatliches Rechnungsprüfungsamt Arnsberg,
Staatliches Rechnungsprüfungsamt Detmold,
Staatliches Rechnungsprüfungsamt Düsseldorf,
Staatliches Rechnungsprüfungsamt Köln,
Staatliches Rechnungsprüfungsamt Münster,
Staatliches Rechnungsprüfungsamt für Steuern
in Münster.