Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 16. Oktober 1987
Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV. NW. S. 732) wird verordnet: