Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und …§ 1
Stand: 26.08.2026
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung übermittelt den Gemeinden, die sich dem landeseinheitlichen Datenübermittlungsverfahren für die Gewerbesteuer angeschlossen haben, die Daten der Gewerbesteuermeßbescheide auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch Datenübertragung.