Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KAG
KAG§ 23 Änderung des Vergnügungssteuergesetzes
Stand: 01.01.2024
Für § 23 KAG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.