Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die gerichtlichen Zuständigkeiten in Binnenschiffahrtssachen und Binnenschiffsregistersachen
Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen …Art 4
Stand: 26.08.2026
Dieses Abkommen kann von jedem der beiden Vertragschließenden schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.