Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die gerichtlichen Zuständigkeiten in Binnenschiffahrtssachen und Binnenschiffsregistersachen

Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen …

Art 4

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Abkommen kann von jedem der beiden Vertragschließenden schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

Art 3 Art 5