Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die gerichtlichen Zuständigkeiten in Binnenschiffahrtssachen und Binnenschiffsregistersachen

Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen …

Art. 4

Stand: 01.01.2000

Nordrhein-Westfalen

Dieses Abkommen kann von jedem der beiden Vertragschließenden schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

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