Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die gerichtlichen Zuständigkeiten in Binnenschiffahrtssachen und Binnenschiffsregistersachen
Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen …Art 3
Stand: 26.08.2026
Ein Kostenausgleich findet zwischen den vertragschließenden Ländern nicht statt. Das Land Nordrhein-Westfalen behält die Einnahmen aus den durch die Artikel 1 und 2 übertragenen Aufgaben.