Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Abkommen zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über die Gliederung der Schiffahrtsgerichtsbezirke im Rheinstromgebiet
Abkommen zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und …Art 3
Stand: 26.08.2026
Für die bis zum 30. Juni 1954 anhängig werdenden Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.