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Art 3 NW_26548 (Nordrhein-Westfalen)

Abkommen zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz über die Gliederung der Schiffahrtsgerichtsbezirke im Rheinstromgebiet

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die bis zum 30. Juni 1954 anhängig werdenden Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.