Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Staatsvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen über die Führung des Binnenschiffsregisters und des Schiffsbauregisters

Staatsvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen über die Führung des …

Art IV

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieser Vertrag kann von jedem der Vertragsschließenden mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Düsseldorf, den 11. März 1953.

Der Justizminister

des Landes Nordrhein-Westfalen:

Dr. Amelunxen.

Wiesbaden, den 20. Februar 1953.

Der Hessische Ministerpräsident:

Zinn.

Art III