Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Staatsvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen über die Führung des Binnenschiffsregisters und des Schiffsbauregisters
Staatsvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen über die Führung des …Art IV
Stand: 26.08.2026
Dieser Vertrag kann von jedem der Vertragsschließenden mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Düsseldorf, den 11. März 1953.
Der Justizminister
des Landes Nordrhein-Westfalen:
Dr. Amelunxen.
Wiesbaden, den 20. Februar 1953.
Der Hessische Ministerpräsident:
Zinn.