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Art IV NW_26545 (Nordrhein-Westfalen)

Staatsvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen über die Führung des Binnenschiffsregisters und des Schiffsbauregisters

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieser Vertrag kann von jedem der Vertragsschließenden mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Düsseldorf, den 11. März 1953.

Der Justizminister

des Landes Nordrhein-Westfalen:

Dr. Amelunxen.

Wiesbaden, den 20. Februar 1953.

Der Hessische Ministerpräsident:

Zinn.