Dieser Vertrag kann von jedem der Vertragsschließenden mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Düsseldorf, den 11. März 1953.
Der Justizminister
des Landes Nordrhein-Westfalen:
Dr. Amelunxen.
Wiesbaden, den 20. Februar 1953.
Der Hessische Ministerpräsident:
Zinn.