Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Staatsvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen über die Führung des Binnenschiffsregisters und des Schiffsbauregisters
Staatsvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen über die Führung des …Art III
Stand: 26.08.2026
Die getroffene Regelung gilt auch, soweit das Amtsgericht Minden die in Artikel I bezeichneten Aufgaben schon bisher wahrgenommen hat.