Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage§ 12 Einschränkung von Grundrechten
Stand: 26.08.2026
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Abs. 2 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des § 5 Abs. 1, § 6, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 eingeschränkt.