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Gesetz über den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen§ 1
Stand: 28.05.2014
Als Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen und seine Bevölkerung wird der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen gestiftet. Er wird an Frauen und Männer ohne Ansehen der Staatsangehörigkeit verliehen.