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§ 1 NW_26531 (Nordrhein-Westfalen)

Gesetz über den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Als Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Land Nordrhein-Westfalen und seine Bevölkerung wird der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen gestiftet. Er wird an Frauen und Männer ohne Ansehen der Staatsangehörigkeit verliehen.