Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen
Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags …§ 27 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen