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Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen