Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen
Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz …Art 5 Befugnisse des Zweckverbands gegenüber Dritten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26505/5#abs-1 (1) Der Zweckverband ist nicht berechtigt, Dritten durch Rechtsnorm oder Verwaltungsakt Verpflichtungen aufzuerlegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26505/5#abs-2 (2) Die Mitglieder des Zweckverbands sind ihm gegenüber verpflichtet, im Rahmen ihrer innerstaatlichen Befugnisse die Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.