Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 9. September 1971
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 6. Mai 1971 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken vom 16. Juli 1970/23. September 1970 zugestimmt. Nach Austausch der Bestätigungsurkunden ist der Staatsvertrag gemäß seinem § 4 Abs. 2 am 29. Juni 1971 in Kraft getreten.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Staatsvertrag
zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
Das Land Niedersachsen
- nachstehend mit ,,Niedersachsen" bezeichnet -
und
das Land Nordrhein-Westfalen
- nachstehend mit ,,Nordrhein-Westfalen" bezeichnet -
schließen folgenden Staatsvertrag: