nu:legal · recht.nulegal.eu

Volltext NW_26491 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vom 9. September 1971

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 6. Mai 1971 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken vom 16. Juli 1970/23. September 1970 zugestimmt. Nach Austausch der Bestätigungsurkunden ist der Staatsvertrag gemäß seinem § 4 Abs. 2 am 29. Juni 1971 in Kraft getreten.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Staatsvertrag

zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken

Das Land Niedersachsen

- nachstehend mit ,,Niedersachsen" bezeichnet -

und

das Land Nordrhein-Westfalen

- nachstehend mit ,,Nordrhein-Westfalen" bezeichnet -

schließen folgenden Staatsvertrag: