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Allgemeines Berggesetz

§ 238

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26481/238#abs-1 (1) Der Verkauf von Kuxscheinen zum Zwecke der Befriedigung bisheriger Hypothekengläubiger erfolgt im Wege der Mobiliarversteigerung ....

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26481/238#abs-2 (2) Der Versteigerungstermin ist allen aus dem Kuxscheine ersichtlichen Realberechtigten bekanntzumachen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26481/238#abs-3 (3) Durch den Verkauf erlöschen alle Realansprüche auf den verkauften Anteil.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26481/238#abs-4 (4) Der erlöste Kaufpreis wird unter die Gläubiger nach der Rangordnung ihrer Forderungen verteilt.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26481/238#abs-5 (5) ...

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