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Allgemeines Berggesetz

§ 192

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26481/192#abs-1 (1) ...

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26481/192#abs-2 (2) Widersprechen Verfügungen und Beschlüsse des Bergamts oder des Oberbergamts den von der zuständigen Berufsgenossenschaft erlassenen Vorschriften zur Verhütung von Unfällen, so können diese auch von dem Vorstand der Berufsgenossenschaft oder ihrer Bezirksverwaltung angefochten werden.

§ 191 § 195