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§ 192 NW_26481 (Nordrhein-Westfalen)

Allgemeines Berggesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) ...

(2) Widersprechen Verfügungen und Beschlüsse des Bergamts oder des Oberbergamts den von der zuständigen Berufsgenossenschaft erlassenen Vorschriften zur Verhütung von Unfällen, so können diese auch von dem Vorstand der Berufsgenossenschaft oder ihrer Bezirksverwaltung angefochten werden.