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Gesetz wegen Verwaltung der Bergbauhilfskassen§ 4
Stand: 26.08.2026
Die Verwaltung der Bergbauhilfskassen erfolgt unter der Aufsicht der Bezirksregierung Arnsberg durch einen Vorstand, welcher von den Alleinbesitzern und Repräsentanten der beteiligten Werke aus ihrer Mitte gewählt wird.