Die Verwaltung der Bergbauhilfskassen erfolgt unter der Aufsicht der Bezirksregierung Arnsberg durch einen Vorstand, welcher von den Alleinbesitzern und Repräsentanten der beteiligten Werke aus ihrer Mitte gewählt wird.
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Die Verwaltung der Bergbauhilfskassen erfolgt unter der Aufsicht der Bezirksregierung Arnsberg durch einen Vorstand, welcher von den Alleinbesitzern und Repräsentanten der beteiligten Werke aus ihrer Mitte gewählt wird.