Gesetze / Landesrecht Sachsen / Naturparkverordnung Zittauer Gebirge
NPVO ZG§ 1 Erklärung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NPVO%20ZG/1#abs-1 (1) Die in § 2 näher bezeichneten Flächen des Zittauer Gebirges und des Vorlandes im Landkreis Löbau-Zittau werden zum Naturpark erklärt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NPVO%20ZG/1#abs-2 (2) Der Naturpark erhält die Bezeichnung „Zittauer Gebirge“.