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§ 1 NPVO ZG (Sachsen) — Erklärung

Naturparkverordnung Zittauer Gebirge

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die in § 2 näher bezeichneten Flächen des Zittauer Gebirges und des Vorlandes im Landkreis Löbau-Zittau werden zum Naturpark erklärt.

(2) Der Naturpark erhält die Bezeichnung „Zittauer Gebirge“.