Gesetze / Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung
NELEV§ 4 Rechtsfolgen bei Nichterfüllung
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen müssen eine endgültige Betriebserlaubnis nach Artikel 32 Absatz 3 oder nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2016/631 verweigern, soweit der anschlussbegehrende Betreiber einer Erzeugungsanlage Pflichten nach § 2 oder nach § 3 nicht einhält.
Änderungsverlauf
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19.07.2022 Ausfertigung
§ 4 neu gefasst durch Artikel 5a des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I 1214)
BGBl. 2022 I S. 1214
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