Gesetze / Mietspiegelverordnung
MsV§ 7 Methoden
Stand: 01.07.2022
Wird zitiert von 3
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- OVG NRW, 22.06.2017 – 19 A 781/16Zitiert von 5
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2024 – 2 S 1338/23
- KG, 17.10.2022 – Verg 7/22
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MsV/7#abs-1 (1) Qualifizierte Mietspiegel können mittels Regressions- oder mittels Tabellenanalyse oder durch eine Kombination beider Methoden oder durch eine vergleichbar geeignete Methode erstellt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MsV/7#abs-2 (2) Auf qualifizierte Mietspiegel, die mittels einer Kombination der Regressions- und Tabellenanalyse erstellt werden, sind die §§ 11 bis 16 nur insoweit anzuwenden, als sie die jeweils angewandte Methode betreffen. Entsprechendes gilt für qualifizierte Mietspiegel, die durch eine vergleichbar geeignete Methode (Absatz 1) erstellt werden.