Gesetze / Mietspiegelverordnung

MsV

§ 6 Allgemeine Anforderungen

Stand: 01.07.2022

Bund3 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MsV/6#abs-1 (1) Das für qualifizierte Mietspiegel bestehende Erfordernis der Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (§ 558d Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) betrifft alle Phasen der Mietspiegelerstellung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MsV/6#abs-2 (2) Soweit Mietspiegel unter Beachtung der in den §§ 7 bis 21 geregelten Anforderungen erstellt wurden, wird vermutet, dass sie anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entsprechen. Soweit Mietspiegel diese Anforderungen nicht erfüllen, sind sie einfache Mietspiegel.

§ 5 § 7