Gesetze / Mindeststeuerdurchführungsverordnung
MinStDV§ 7 Erstellen des Mindeststeuer-Berichts
Stand: 30.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MinStBV/7#abs-1 (1) Der Mindeststeuer-Bericht ist auf Basis der GloBE-Mustervorschriften zu erstellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MinStBV/7#abs-2 (2) Teile von Unternehmensgruppen, die in einem Steuerhoheitsgebiet belegen sind,
müssen die erforderlichen Berechnungen auf Basis der lokalen Gesetzgebung durchführen und im Mindeststeuer-Bericht darstellen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MinStBV/7#abs-3 (3) Führt die Nutzung der einzigen Datenquelle zu Unterschieden im Vergleich zur lokalen Gesetzgebung, ist die Unternehmensgruppe verpflichtet, die Auswirkungen der Differenzen im Mindeststeuer-Bericht darzulegen.