Gesetze / Milchquotenverordnung
MilchQuotV§ 56 Abweichung durch Landesrecht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BGH, 29.04.2008 – VIII ZB 61/07Milchquotenübertragung: Unzulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten für die Klage auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- VG Düsseldorf, 05.10.2011 – 10 K 4626/08
- VG Aachen, 11.08.2011 – 7 K 370/01
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Von den Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren in § 2 Absatz 2, §§ 3 und 12 Absatz 4, § 13 Absatz 3 Satz 1, § 14 Absatz 3, §§ 16 und 17 Absatz 5, §§ 19, 20 und 24 Absatz 4 sowie §§ 27, 28, 44 und 52 kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.