Gesetze / Milchproduktqualitätsverordnung

MilchPQV

§ 30 Sauermilchquark

Stand: 14.06.2026

Bund

Sauermilchquark ist Quark, der

1.
aus Magermilch unter Verwendung von Milchsäurebakterien hergestellt worden ist, wobei
a)
folgende weitere Stoffe verwendet werden dürfen:
aa)
Lab,
bb)
Wiederkäuermagenpepsin,
cc)
Zubereitungen aus Lab oder Schweinemagenpepsin, wenn bei einer Zubereitung der Anteil an Chymosin mindestens 25 Prozent beträgt,
dd)
Labaustauschstoffe und
ee)
Bakterien-, Hefe- und Pilzkulturen, sofern der Sauermilchquark zur Sauermilchkäseherstellung dient,
b)
eine Wärmeeinwirkung vorgenommen werden darf und
2.
eine fettfreie Trockenmasse von mindestens 32 Prozent aufweist.
§ 29 § 31