Gesetze / MessEGebV · BGBl I 2015, 330
Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen
8 Normen · ausgefertigt 24.03.2015 · 5 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 01.01.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Gebührenerhebung | 5 |
| § 7 — Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung | 5 |
| § 1 — Zuständigkeit | 3 |
| § 4 — Gebührenberechnung | 2 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1Zuständigkeit
- § 2Begriffsbestimmung
- § 3Gebührenerhebung
- § 4Gebührenberechnung
- § 5Gebühren in besonderen Fällen
- § 6Auslagen
- § 7Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung
- § 8Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage(zu § 3)
Änderungsverlauf
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.