Gesetze / Medizinal-Cannabisgesetz
MedCanG§ 25 Strafvorschriften
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MedCanG/25?asof=2024-03-28#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MedCanG/25?asof=2024-03-28#abs-2 (2) Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a und h und Nummer 4 findet keine Anwendung in den Fällen, in denen der Täter
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MedCanG/25?asof=2024-03-28#abs-3 (3) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2, 3 und 5 ist der Versuch strafbar.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/MedCanG/25?asof=2024-03-28#abs-4 (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/MedCanG/25?asof=2024-03-28#abs-5 (5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/MedCanG/25?asof=2024-03-28#abs-6 (6) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2, 3 oder Nummer 5 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.