Gesetze / Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung
MbBO§ 23 Sicherheitskonzept
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MbBO/23#abs-1 (1) Der Unternehmer hat ein Sicherheitskonzept aufzustellen und dem Eisenbahn-Bundesamt zur Genehmigung vorzulegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MbBO/23#abs-2 (2) Das Sicherheitskonzept muß die Ermittlung und Bewertung aller erkennbaren Sicherheitsrisiken nach Art, Häufigkeit und Auswirkungen beschreiben und die daraus abgeleiteten baulichen, technischen, betrieblichen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen festlegen.