Gesetze / Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung
MbBO§ 10 Baubeginn
Stand: 10.06.2019
Mit der Ausführung genehmigter Baumaßnahmen darf erst begonnen werden, wenn
1.
die bauaufsichtliche Genehmigung zugestellt worden ist und
2.
der Unternehmer den Beginn der Bauarbeiten dem Eisenbahn-Bundesamt mindestens eine Woche vorher schriftlich angezeigt hat.