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§ 10 MbBO — Baubeginn

Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit der Ausführung genehmigter Baumaßnahmen darf erst begonnen werden, wenn

1.
die bauaufsichtliche Genehmigung zugestellt worden ist und
2.
der Unternehmer den Beginn der Bauarbeiten dem Eisenbahn-Bundesamt mindestens eine Woche vorher schriftlich angezeigt hat.