Gesetze / Mautdienst-Register-Verordnung
MautRegV§ 3 Angaben im Mautdienstregister
Das Bundesamt für Güterverkehr veröffentlicht im Mautdienstregister nach § 21 des Mautsystemgesetzes in nicht personenbezogener Form Angaben zu
Änderungsverlauf
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28.09.2021 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2021 (BGBl. I 4619)
BGBl. 2021 I S. 4619
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