Gesetze / Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern MasernISchImpfAnsprV § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund3 Fassungen Historische Fassung — Stand 26.02.2022 bis 25.06.2023. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 8. März 2021 in Kraft und am 31. März 2023 außer Kraft.