Gesetze / Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Masern MasernISchImpfAnsprV § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund3 Fassungen Historische Fassung — Stand 13.03.2021 bis 26.02.2022. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 8. März 2021 in Kraft und am 31. März 2022 außer Kraft.