Gesetze / Marktzugangsangabenverordnung
MarktAngV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes.
Änderungsverlauf
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23.06.2017 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 24 Abs. 9 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I 1693)
BGBl. 2017 I S. 1693
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24.10.2007 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Oktober 2007 (BGBl. I 2498)
BGBl. 2007 I S. 2498
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