Gesetze / Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Mahnverfahren
MahnVordrVAnlage 1
Stand: 10.06.2019
< Inhalt: nicht darstellbare Vordrucke,
Fundstelle: BGBl. I 1991, 1549 - 1562,
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote >
Änderungsverlauf
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13.12.2001 Ausfertigung
Anlage 1 eingefügt durch Artikel 31 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I 3574)
BGBl. 2001 I S. 3574
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27.07.2001 Ausfertigung
Anlage 1 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887)
BGBl. 2001 I S. 1887
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18.07.1991 Ausfertigung
Anlage 1 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 1991 (BGBl. I 1547)
BGBl. 1991 I S. 1547
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.