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Bundesgesetzblatt, Teil I, Jahrgang 1991, S. 1547

BGBl. 1991 I S. 1547 · 118.317 Zeichen · Textauszug aus unserem Bestand.

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BGBl. 1991, Seite 1547 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1547
                                   Nr. 44 -- Tag der Ausgabe:

                                            Verordnung
Bonn, den 24. Juli 1991                              1547
                        zur Änderung von Vordrucken für gerichtliche Verfahren
                                                  Vom 18. Juli 1991

   Auf Grund des durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom
29. Juli 1976 (BGBI. 1 S. 2029, 3314) eingefügten§ 641 t
Abs. 1 sowie des durch Artikel 1 Nr. 95 des Gesetzes vom
3. Dezember 1976 (BGBL I S. 3281) eingefügten und
durch Artikel 1 Nr. 56 des Gesetzes vom 17. Dezember
1990 (BGBI. 1 S. 2847) geänderten § 703c Abs. 1 der
Zivilprozeßordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil 111,
Gliederungsnummer 310-4, veröffentlichten bereinigten
Fassung verordnet der Bundesminister der Justiz:

                         Artikel 1
                      Vordrucke

        für die nichtmaschinelle Bearbeitung

                  der Mahnverfahren

   Die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das
Mahnverfahren vom 6. Mai 1977 (BGBI. 1 S. 693) wird wie
folgt geändert

1 . § 1 wird wie folgt geändert:

   a) In Absatz 3 werden in Nummer 1 nach den Worten
      ,,ohne das Vorblatt," die Worte „ohne das Entwurfs-
      blatt," eingefügt; die Nummer 4 wird wie folgt gefaßt:

      ,A. Berichtigungen, die auf einer Änderung von

          Rechtsvorschriften beruhen."

   b) Absatz 4 wird durch folgende Vorschriften ersetzt:
       ,,(4) Der in Anlage 2 bestimmte Vordruck soll auf
      hellrotem Papier ausgeführt werden. Er kann auch
      als Durchschreibesatz mit einem dritten Blatt für
      eine von dem Antragsgegner zurückzubehaltende
      Durchschrift des Widerspruchs versehen werden.
        (5) Die auf den Vorderseiten der Vordrucke
      enthaltenen maskulinen Personenbezeichnungen
      können durch feminine Personenbezeichnungen
      ersetzt werden."

2. Nach § 1 wird folgender § 2 eingefügt:

                             ,,§ 2

        Angaben nach dem Verbraucherkreditgesetz

      Macht ein Kreditgeber oder im Falle der Abtretung
   der Zessionar Forderungen aus einem Vertrag geltend,
   für den das Verbraucherkreditgesetz gilt, so hat der
   Kreditgeber oder der Zessionar in dem für die
   Anspruchsbezeichnung vorgesehenen Feld des in
   Anlage 1 bestimmten Vordrucks zusätzlich folgende
   Angabe zu machen(§ 690 Abs. 1 Nr. 3 der Zivilprozeß-
   ordnung):

   ,Anspruch aus Vertrag vom ... , für den das
   VerbrKrG gilt. Effektiver/ Anfänglicher effektiver Jahres-
   zins ... %'.
   In den Fällen des § 5 des Verbraucherkreditgesetzes
   genügt die Angabe:
   ,Anspruch aus Vertrag, für den das VerbrKrG gilt'."

3. Das Vorblatt, das Entwurfsblatt und Blatt 1 bis 5 des
   in Anlage 1 bestimmten Vordrucks für den Mahn- und
   den Vollstreckungsbescheid und der in Anlage 2 be-
   stimmte Vordruck für den Widerspruch erhalten die in
   Anhang A bestimmte Fassung.

                       Artikel 2
                      Vordrucke
           für die maschinelle Bearbeitung
                  der Mahnverfahren

  Die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das
Mahnverfahren bei Gerichten, die das Verfahren maschi-

nell bearbeiten, vom 6. Juni 1978 (BGBI. 1 S. 705), geän-

dert durch die Verordnung vom 18. März 1983 (BGBI. 1
S. 308), wird wie folgt geändert:

1. Die §§ 2 und 3 werden wie folgt gefaßt:

                              ,,§ 2
              Zweitschriften, Ausfertigungen

     (1) Die in den Anlagen 3, 4, 6 und 7 bestimmten
   Vordrucke für den Widerspruch, den Antrag auf Erlaß
   eines Vollstreckungsbescheids und die Anträge auf

   Neuzustellung des Mahn- und des Vollstreckungsbe-

   scheids sind mit einer Zweitschrift für die Unterlagen
   der Partei zu versehen.
      (2) Der in Anlage 5 bestimmte Vordruck ist für die
   dem Antragsteller zu erteilende Ausfertigung des Voll-
   streckungsbescheids mit dem Aufdruck „Ausfertigung
   für den Antragsteller" und für die Zustellung an den
   Antragsgegner mit dem Aufdruck „Ausfertigung für den
   Antragsgegner" zu versehen.
                              §3

                 Zulässige Abweichungen
     (1) Folgende Abweichungen von den in den Anlagen
   1 bis 7 bestimmten Vordrucken sind zulässig:

   1 . Berichtigungen, die auf einer Änderung von Rechts-
      vorschriften beruhen;

   2. Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen, die
      es, ohne den Inhalt der Vordrucke zu verändern
      oder deren Verständnis zu erschweren, ermögli-
      chen, für die maschinelle Bearbeitung technische
      Entwicklungen nutzbar zu machen oder vorhandene
      technische Einrichtungen weiter einzusetzen;

   3. Ausführung in einer Fassung, in die für regelmäßig
      in größerer Zahl wiederkehrende Fälle gleicher Art
      die Auswahlfelder, Auswahltexte und Felder für
      Mehrfachangaben nur in dem für diese Fälle not-
      wendigen Umfang aufgenommen werden. Dies gilt
      nicht für den in Anlage 3 bestimmten Vordruck für
      den Widerspruch.
     (2) Maßgebend für die Gestaltung der Abweichungen
   nach Absatz 1 ist die durch Verwaltungsabkommen der
BGBl. 1991, Seite 1548 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1548
1548                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1

  Länder eingerichtete Koordinierungsstelle für Pflege
  und Weiterentwicklung des automatisierten gerichtli-
  chen Mahnverfahrens."

2. Die Anlagen 1 bis 7 werden wie folgt geändert:
   a) Die in den Anlagen 1 und 3 bestimmten Vordrucke
       für den Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids und
       den Widerspruch einschließlich der Hinweise zu
       diesen Vordrucken erhalten die in Anhang B be-
       stimmte Fassung.

   b) Die Aufforderungen und Hinweise des Gerichts auf
       der Vorderseite und der Rückseite des in Anlage 2
       bestimmten Vordrucks für den Mahnbescheid und
       die Hinweise des Gerichts auf der Rückseite des
       in Anlage 5 bestimmten Vordrucks für den Voll-
       streckungsbescheid erhalten die Fassung, die
       Anhang A Anlage 1 Blatt 2 und 5 in den ent-
       sprechenden Vordrucken für die nichtmaschinelle
       Bearbeitung der Mahnvertahren bestimmt.

  c) In dem in Anlage 4 bestimmten Vordruck für die

     Zustellungsnachricht wird der Abschnitt „Ausfüllhin-
     weise" durch folgende Hinweise ersetzt:
       . ,Die Wirkung des Mahnbescheids fällt weg, wenn

       Sie den Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb von
       sechs Monaten seit der Zustellung des Mahnbe-
       scheids beantragen.
       Ausfüllhinweise:

       Bitte füllen Sie den Vordruck gut lesbar in Block-
       schrift oder mit einer Schreibmaschine aus. in die
       Kästchen mit schwarzem Pfeil ist die zutreffende
       Nummer, in das Kästchen mit weißem Pfeil zutref-
       fendenfalls ein x einzutragen. Eine versehentlich
       unrichtige Eintragung bitte eindeutig ungültig
       machen oder unmißverständlich berichtigen."

  d) In dem in Anlage 4 bestimmten Vordruck für den
     Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheids

     werden in Zeile 7 die Worte „und dgL" gestrichen; in
     Zeile 16 wird das Feld für die Unterschrift in die
     rechte, das Feld für die Bezeichnung des Absen-
     ders in die linke Zeilenhälfte eingeordnet.
  e) In dem in Anlage 6 bestimmten Vordruck für die
       Nachricht über die Nichtzustellung eines Mahnbe-
       scheids werden die Ausfüllhinweise und die Hin-
       weise zu Zeile 5 durch folgende Hinweise ersetzt:

       ... Bitte füllen Sie den Vordruck gut lesbar in Block-
       schrift oder mit einer Schreibmaschine aus.
       Zu Zeile 5
       Die im Kästchen am Zeilenbeginn anzugebende

       Schlüssel-Nr. (weitere Schlüssel: 6 = Amtsgericht-
       Familiengericht, 7 = Kreisgericht-Familiengericht)
       bezeichnet das Gericht nach der sachlichen Zustän-
       digkeit, die Ortsangabe in dem folgenden Felldl nach
       der örtlichen Zuständigkeit."
  f)   Der in Anlage 6 bestimmte Vordruck für den Antrag
       auf Neuzustellung eines Mahnbescheids wird wie
       folgt geändert:
       Es werden gestrichen: In dem Text vor Zeile 5 die
       Worte „im allgemeinen Gerichtsstand des Antrags-
       gegners" und in Zeile 6 die Worte „und dgL".
       tn Zeile 5 wird der Katalog der Schlüssernummem
       wie folgt gefaßt:

            . . 1 = Amtsgericht
                2 = Landgericht
                3 = Landgericht-KfH
                4 = Kreisgericht
                5 = Kreisgericht-KfH".
       l!n Zeile 11 wird das Feld für die Unterschrift in die
       rechte, das Feld für die Bezeichnung des Absen-
       ders in die linke Zeilenhälfte eingeordnet.
   g) in dem in Anlage 7 bestimmten Vordruck für die

       Nachricht über die Nichtzustellung eines Voll-
       streckungsbescheids wird der Abschnitt „Aus-
       füllhinweise" einschließlich der Überschrift durch
       folgenden Hinweis ersetzt:
       . ,Bitte füllen Sie den Vordruck gut lesbar aus. In das
       Kästchen ist die zutreffende Nummer einzutragen."

   h) In dem in Anlage 7 bestimmten Vordruck für den
      Antrag auf Neuzustellung eines Vollstreckungsbe-
      scheids wird in Zeile 4 das Feld für die Unterschrift
      in die rechte, das Feld für die Bezeichnung des

      Absenders in die linke Zeilenhälfte eingeordnet.

                            Artikel 3

                       Vordrucke
             für das Vereinfachte Verfahren
          zur Abänderung von Unterhaltstiteln

   rne Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das
Vereinfachte Verfahren zur Abänderung von Unterhalts-
titeln vom 24. Juni 1977 (BGBI. 1 S. 978), geändert durch
§ 3 der Verordnung vom 24. November 1980 (BGBI. 1
S. 2.163), wird wie folgt geändert:

11. In§ 1 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort „werden"
    die Worte „oder in denen der Antrag im Ausland zuzu-
    stellen ist" eingefügt.

2. § 2 und Anlage 2 werden gestrichen.

                            Artikel 4
                   Überleitungsvorschrift

  Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke
zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlaß eines Mahn-
bescheids vor dem 1 . Januar 1992 eingereicht worden ist.

                           Artikel 5

                         !Inkrafttreten

  Artikei 1 und 2 dieser Verordnung treten am 11 . Januar
11992 in Kraft, Artikel 3 am Tage nach der Verkündung.

  Derr Bundesrat hat :zugestimmt

  Bonn. d'en 118 . Jullii 1991

         Derr Bundesminister der Justiiz
                    Kinkei
BGBl. 1991, Seite 1549 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1549
Anhang A

   Vorblatt
   - Bitte abtrennen -

                      Vordruck für den Mahn- und den Vollstreckungsbescheid

Anlage 1
                              - Nur für Gerichte, die die Mahnverfahren nicht maschinell bearbeiten -
   Im gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) über
   eine Geldforderung erwirken, wenn Einwendungen Ihres Antragsgegners nicht zu erwarten sind. Bevor Sie einen Mahn-
   bescheid beantragen, sollten Sie prüfen, ob Sie dem Antragsgegner Ihre Forderungen in klarer, übersichtlicher Form in
   Rechnung gestellt haben. Holen Sie dies nötigenfalls nach. Sonst könnte der Antragsgegner dem Mahnbescheid allein
   deshalb widersprechen, weil er nicht nachprüfen kann, welche Beträge für
   verlangen.
welche Leistungen im einzelnen Sie von ihm
                       Ausfüllhinweise                           prozeßordnung), genügt es, einen Vordrucksatz auszufüllen.

   Der Vordrucksatz kann nur mit einer Schreibmaschine ordnungs-
   gemäß ausgefüllt werden. Sollte Ihnen eine solche nicht zur Verfügung
   stehen, trennen Sie bitte das Blatt 1 ab und füllen nur dieses in Block•
   schritt aus. Reichen Sie dann das Blatt 1 und den restlichen Vordruck-
   satz mit dem Kohlepapier {s. dazu unten unter .Weiteres Verfahren")
   ein.
   Von Ihnen auszufüllen sind die hellen Felder. Die dunkleren mit
   Raster unterlegten Felder bitte nicht beschriften.

   Bei ausnahmsweise nicht ausreichendem Schreibraum können
   Sie ein besonderes Blatt benutzen. Dieses bitte 4fach beifügen und in
   dem betreffenden Feld auf das Blatt hinweisen.

        Zu den Nummern auf Blatt 1 des Vordrucksatzes

   Q) Hier sind Postleitzahl und Ort des für das Mahnverfahren
      zuständigen Gerichts einzutragen. Zuständig ist in der Regel
      das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz
      bzw. Sitz hat.

   @ Zur Bezeichnung des Antragsgegners in Form der Postan-
       schrift bitte Vorname und Name {wenn nötig auch Beruf, Zusätze
       wie .Rentner", ,,jun." u. dgl.) bzw. Firma oder Behördenname
       sowie Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort {Zustellpostamt) so
       genau angeben, daß Verwechslungen ausscheiden. Postfachan-
       gabe ist unzulässig.

       Bei Gesellschaften und juristischen Personen {z. 8. oHG, KG,
       GmbH, AG) ist der Vertretungsberechtigte im Anschriftenfeld
       mit anzuführen, und zwar anschließend an die Firma oder den
       Namen überleitend mit den Worten .vertreten durch ... ".

       Bei nicht prozeßfähigen natürlichen Personen {z. B. Minder-
       jährigen) im Anschriftenfeld nur den gesetzlichen Vertreter (z. 8.
       die Eltern) bezeichnen. Der Antragsgegner wird in diesen Fällen in
       dem Leerfeld in der Zeile bei © bezeichnet {z. 8. mit den Worten
       .gegen Ihren bei Ihnen wohnenden Sohn ... "). Das Wort „Sie" in
       der Zeile bei© ist in diesen Fällen zu streichen.

       Richtet sich der Antrag gegen mehrere Antragsgegner {z. 8.

       gegen Eheleute), so ist für jeden der Antragsgegner ein eigener

       Vordrucksatz auszufüllen und in dem Kästchen bei ~ jeweils die
       Zahl der ausgefüllten Vordrucksätze (z. 8. bei Eheleuten als
       Antragsgegner die Zahl .2") anzugeben. Im Anschriftenfeld @
       wird in jedem Vordrucksatz nur ein Antragsgegner bezeichnet.
       Auf die übrigen Gegner wird in der Zeile bei © hingewiesen, und
       zwar anschließend an das Wort .Sie" mit dem Wort .und .. .", so
       daß es z. 8. bei Eheleuten in dem Vordrucksatz für den Mann heißt
       .gegen Sie und Ihre Ehefrau ... •, in dem Vordrucksatz für die Frau
       .gegen Sie und Ihren Ehemann .. .U. Beachten Sie bitte auch die
       weiteren Hinweise unten zu © und zu @ unterm.

       Anspruch eines Dritten gegen die Mitglieder einer Woh•
       nungselgentürnergemelnschaft: Wenn Sie in Zeile @ für ein
       etwaiges streitiges Verfahren das Gericht angeben, in dessen
       Bezirk das gemeinschaftliche Grundstück liegt (§ 29 b der Zivil-

   Fassung 1. 1. 92
   Bezeichnen Sie bitte in diesem Falle den zustellungsbevoll-
   mächtigten Verwalter der Gemeinschaft im Anschriftenfeld @,
   die Wohnungseigentümer nach Streichung des Wortes .Sie" in
   Zeile © unter Bezugnahme auf eine 4fach beizufügende liste mit
   den Worten .die in anl. Liste bezeichneten Mitglieder der Woh-
   nungseigentümergemeinschaft ... (Straße, PLZ, Ort)".

@ Bitte den Antragsteller mit Vornamen und Namen bzw. Firma,
   ferner nach Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort genau
   bezeichnen, desgleichen etwaigen gesetzlichen Vertreter und
   Prozeßbevollmächtigten. Eine Bezugnahme auf die Bezeichnung
   im Anschriftenfeld bei @ ist unzulässig. Vergessen Sie bitte
   nicht, Ihr Konto mit Bankleitzahl anzugeben. Sie können hier
   auch Ihre Telefonverbindung angeben.

© Vgl. die Erläuterungen zu @. Gesamtschuldnerschaft (§ 421
   BGB) kann nur bei mehreren Schuldnern in Betracht kommen;
   sie kann in der Regel angenommen werden, wenn sich die
   Antragsgegner gemeinschaftlich zur Zahlung verpflichtet hatten.
   In diesem Falle können Sie die ganze Forderung einschl. Zinsen
   und Kosten {s. bei ®) gegen jeden Antragsgegner geltend
   machen, bis die Zahlung bewirkt ist.

@ Haupt- und Nebenforderungen sind gesondert und einzeln
  zu bezeichnen.
  typische Bezeichnungen der Hauptforderung sind z. 8.:

      • Warenkauf wie Rechnung/Kontoauszug vom ... •
      • Versicherungsprämien für die Zeit vom ... bis .... "
      .Dienst-/Werkleistung gemäß Rechnung vom ... "
      .Reparaturen gemäß Rechnung vom ... "'
      ,,Miete/Pacht für Wohnung/Geschäftsräume in ... (Straße,
      PLZ, Ort) für die Zeit vom ... bis ... •
      .Ärztliche/Zahnärztliche Leistung gemäß Rechnung vom .. ."
      .Lehrgang/Unterricht gemäß Vertrag vom ... für die Zeit
      vom ... bis .. ."
      .Darlehnsrückzahlung gemäß Vertrag vom .. ."
      .Schaden aus Unfall/Vorfall vom ... •
      .Schaden aus Verletzung/Nichterfüllung des Vertrags vom ... •
      .Rückständiger Unterhalt für die Zeit vom ... bis .... "

      .Mitgliedsbeitrag für die Zeit vom ... bis ... "'

      .Zeitungs-/Zeitschriftenbezug für die Zeit vom ... bis .. ."

   Auch sonstige Forderung unverwechselbar, d. h. vor allem mit
   Zeitangabe, so genau wie möglich bezeichnen.

   Nur für Kreditgeber oder Zessionar bei Anspruch aus Vertrag, für den
   das Verbraucherkreditgesetz gilt: Bitte machen Sie die zusätzlich
   vorgeschriebene Angabe in der Form .Anspruch aus Vertrag
   vom .•. , für den das VerbrKrG gilt. Effektiver/Anfänglicher effek-
   tiver Jahreszins ... % •. Im Falle des§ 5 VerbrKrG genügt die Form
   .Anspruch aus Vertrag, für den das VerbrKrG gilt".

@ Bei mehreren Hauptforderungen ist deren Gesamtsumme einzu-
   tragen; bitte geben Sie die Einzelbeträge in Feld 5 an, soweit es
   sich bei diesen nicht um Rechnungsposten einer dem Antrags-
   gegner bereits vorliegenden Zusammenstellung {z. 8. Rechnung,

                                                    - Bitte wenden -
BGBl. 1991, Seite 1550 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1550
 1550                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991 , Teil 1
                                                   -------------------------------------------~

           Kontoauszug) handelt. Zinsen bitte genau bezeichnen nach dem
           Zinsfuß (,, ... % jährlich/monatlich"), dem zu verzinsenden
           Geldbetrag (.,aus . . DM") und dem Zeitraum C,vom ... bis ....'',
           .,ab ... ").

        Cl) Als Nebenforderung können hier auch für einen zurückliegenden
           Zeitraum ausgerechnete Zinsen angegeben werden.

        ® Kosten des Verfahrens
           !Il Die Gerichtskosten - dies sind die Gerichtsgebühr und der
           Auslagenbetrag von 6 DM für die Zustellung des Mahn-
           bescheids an den Antragsgegner - sind vorauszuentrichten. Es
           empfiehlt sich, dc!für Kostenmarken zu benutzen. Diese sind bei
           allen Gerichten erhältlich und sollen rechts oben auf Blatt 1 des
           Vordrucksatzes in dem dafür vorgesehenen Feld aufgeklebt
           ,verden. Die Gerichtsgebühr (s. die folgende Tabelle) richtet sich
           nach de;m Wert der Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten.

           Bei mehreren Antragsgegnern (s. oben zu@ und©) entsteht die

           Gerichtsgebühr nur einmal, jedoch sind je Antragsgegner 6 DM

           !ür die Zustellung hinzuzurechnen und vorauszuentrichten; der
           Gesamtbetrag (Gerichtsgebühr zuzüglich der Zuste!lungsaus-
           lagen für sämtliche An!ragsgegner) ist in jeden Vordrucksatz
           aufzunehmen.

                    500    1:J,---                  57,50    8000       93,--
                   '100    16,bO                    57,--    6500       97,50
                "I ~00     ~ 1,                     61,50    9000      102,-
                1   ,,oo                            66,---    9500     106,50
                ·1 dOO                              70,50    10000     111,--
                } HlO                 -tj   DOL1    75,-~

                                                              :o ~GO   G,,bcih1
                ~-lCO      l9, -                    79,50              bf!i
                ) 7(10     .1·1,;,o                 84,- -             Gericht
                :;, 000    :u,                      88,f,O             t::draqen

           ~-~] Auslagen des Antragstellers sind z.B. die Kosten dieses

           Vordrucksalzes und da,-; Porlo für die EinsRndung an das Gericht

           ::'11 bis l';J Nur von Rr·chtsanwi.ilten oder Rechtsbeiständen aus-
           zufüllen.

       ® Bitte prüfen Sie., ob Ihr Anspruch von einer Leistung abhängt, die
           Sie dem Antragsgegner gegenüber noch zu erbringen haben„ Zu

           der Frage müssen Sie srch erk.lären, Ihr Antrag kann sonst zurück-
           gewiesen werden.

Rückseite des Vorblatts

(j~ Das für ein streitiges Verfahren sachlich und örtlich zuständige
    Gericht bitte mit Postleitzahl und Ort (z. B. ,,Amtsgericht in 3000
    Hannover." oder „Kreisgericht Cottbus-Stadt in 0-7500 Cott-
    bus.") bezeichnen, ggf. auch nach dem Spruchkörper (z.B .
    ,,,Landgericht-Kammer für Handelssachen in 3000 Hannover.").
    Sachlich zuständig ist für Ansprüche bis 6000 DM, für Ansprüche
    aus Wohnraummietverhältnissen und für Unterhaltsansprüche das
    Amtsgericht, sonst grundsätzlich das Landgericht. Das Kreis-
    gericht ist, unabhängigyon der Höhe des Anspruchs, das sachlich
    zuständige Gericht. Örtlich ist grundsätzlich das Gericht zu-
    ständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt bzw. seinen
    Sitz hat Abweichend von diesen Grundsätzen kann eine beson-
    dere oder ausschließliche Zuständigkeit gegeben sein. Hierzu
    sollten Sie im Einzelfall Rechtsrat einholen. Haben Sie ein unzu-
    ständiges Gericht angegeben, drohen Ihnen Kostennachteile.

{1) Auf die Angaben bei ® darf nicht Bezug genommen werden. Bitte
    füllen Sie das Feld in der Form der Postanschrift mit Ihrem Vor- und

    Nachnamen und Ihrer Anschrift aus. Das Gericht kann dann Blatt 3

    und 4 des Vordrucks in Fensterbriefhüllen versenden.

(1_2) Anzukreuzen, wenn im Falle des Widerspruchs das streitige Ver-
      fahren durchgeführt werden soll.

Q) Nur von einem Prozeßbevollmächtigten anzukreuzen.
(1~ Nur bei mehreren Antragsgegnern auszufüllen (s. oben letzter
    Absatz zu @).

Im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren wird über
der Überschrift „Mahnbescheid" das Wort „Urkunden-·•, ,,Wechsel-"
oder ,,,Scheck-" hinzugefügt. Die Urkunde ist in dem Feld für die
Bezeichnung des Anspruchs zu bezeichnen.

                       Weiteres Verfahren

Sollten Sie den Vordrucksatz durch die Post an das Gericht über-
mitteln, trennen Sie bitte die einliegenden Kohlepapierblätter an
dem Abriß (etwa 2 cm unter dem oberen Rand) heraus. Reststreifen
bitte in dem Vordrucksatz lassen. Verbleiben die Kohlepapierblätter im
Vordrucksatz oder besteht dieser aus selbstdurchschreibendem

Papier, schützen Sie den Vordrucksatz bitte durch eine

geeignete Verpackung (Kartoneinlage) vor Dmrchdrucken
während der Übermittlung.

Vom Gericht erhalten Sie, wenn Ihr Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt
ist und keine Schwierigkeiten bei der Zustellung an den Antrags-
gegner auftreten, zunächst die Zustellungsnachricht (siehe rechts

oben auf Blatt 3 des Vordrucksatzes).

Wie dann zu verfahren ist, entnehmen Sie dieser Nachricht.
BGBl. 1991, Seite 1551 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1551
                                         Nr . 44 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1991                                                                    1551




       Der Antrag wird gerichtet
       an das
       Amtsgericht
       Plz.Ort

CD     1
       ~-----------------------
@      Antragsgegner/ges. Vertrel\:lr




                                                                                                              - Graue Felder bitte nicht beschriften! -
       Pu            Ort




                                                                                    ... ·-·-······-·-·   -------------------------
©       macht gegen Sie

                                                                                                                                               •
                                                                                                                                                     a!s Gesamt-
                                                                                                                                                     schuldner
®                                                                                                               Geschäflsze1che,1•
                                                                                                                des Antragsteiie•s




@       Hauptforderung                                   Zmsen, Bezeichnung der Neibenforderung
                           DM
        Nebenforderung
                           DM
@       Kosten dieses
        Verfahrens
        (SummP fil b,d;l] DM                                                  DM
®       Gesamtbetrag                                     zuzüglich der             Der Antragsteller hat erklärt, daß der Anspruch von einer Gegenleistung
                           DM                            laufenden Zinsen             nicht abhänge.      abhänge, diese aber erbracht seL

       Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.
       Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung dieses Bescheids entweder die vorstehend
       bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen oder dem Gericht
       auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
       Wenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der AntragsteHer nach Ablauf der
       Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben .
       Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem
!.10


       An dieses Gericht, dem eine Prüfung semer Zus!ändigke,it vorbehalten bleibt, wird die Sache im fal:le Ihres Widerspruchs abgegeben.




       Anschrift des l!>.ntra;isteHersfVertreters/Prozeflbe11ollmächtigtein




                                                                                                          Unla,sdinlt


                                          ·~·~----···---------------------------------------~

BGBl. 1991, Seite 1552 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1552
 1552                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1




                                               (leer)




Rückseite des Entwurfsblatts

BGBl. 1991, Seite 1553 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1553




     Der Antrag wird gerichtet
     an das
     Amtsgericht                                                                                             Geschäftsnummer des G~richts
     Plz, Ort
                                                                                                      Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
CD
Q)   Antragsgegner/ges. Vertreter




                                                                                                                  - Graue Felder bitte nicht beschriften! -




®      -
                -           gos. Vertreter, Prozeßbevollmächtigter; Bankverbindung




©      macht gegen Sie
                                                                                                                                                                                  n              als Gesamt-
                                                                                                                                                                                                 schuldner
®      folgenden Anspruch geltend (genaue Bezeichnung, insbes. mit Zeitangabe):                                     Geschäftszeichen
                                                                                                                    des Antragstellers: .         ............ ., ....... ,,.,., . .. ,,. ..,. .. ·····•--·-·· .. ...._,_,, ...........




@      Hauptforderung                                   Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung
                          DM
       Nebenforderung

®      Kosten dieses
       Verfahrens
                          DM
                                                       1J Gerichtskosten         e2J Auslagen d. Antrags!.    i   Gebühr d. Prozeßbev. I r Auslagen d. Prozeßbev. r                     MwSt. d. Prozeßbev.

       (Summe I]] bis l5l) DM                                              DM                          DM                           DM                                    DM1                                                 DM
®                                                                                  Der Antragsteller hat erklärt, daß der Anspruch von einer Gegenleistung
       Gesamtbetrag
                          DM
                                                       ( zuzüglich der
                                                         laufenden Zinsen
                                                                          1
                                                                             1
                                                                                 7    nicht abhänge.          n
                                                                                                          abhänge, diese aber erbracht sei.

     Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.
     Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung dieses Bescheids entweder die vorstehend
     bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r dem Gericht
     auf dem beigefügte!" Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
     Wenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller nach Ablauf der
     Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.
     Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem

@
     An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt, wird die Sache im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben.



                                  Rechtsptiege·~----
     Anschrift des Antragstellers/Vertreters/Prozeßbevollmächtigten
@                                                                                                                                           Ich beantrage, aufgrund der vor-
                                                                                                                                            stehenden Angaben einen Mahn-
                                                                                                                                            bescheid zu erlassen.


                                                                                                                                                                                                A_ntragsteller ist
                                                                                                                                                                                                nicht zum Vorsteuer-
                                                                                                                                                                                                abzug berechtigt.




     Plz            Ort




       BI a t t 1: Antrag und Urschrift                                                                      Unterschrift des Antragstellers/Vertreters/Prozeßbevollmächtigten

BGBl. 1991, Seite 1554 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1554
 1554                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991 , Teil 1




                                         (leer)




Rückseite von Blatt 1

BGBl. 1991, Seite 1555 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1555

                         --------~-------------------------------------------------,




Amtsgericht                                                                                       G~~chäfi~~u~~~; ct~~ i;~;ic.hts
PI,, Ort
                                                                                           Bei Schreiben an das Gericht stets angeben
l




                                                                                                                                             + Datum des Mahnbescheids
                                                                   Mahnbescheid
 -Antragsfeller;--;es Ve,treter, Prozeßbevollmächtigter; Bankverbindung



! - - - - - - - - - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
  macht gegen Sie

                                                                                                                                                        •
                                                                                                                                                                 als Gesamt-
                                                                                                                                                                 schuldner
  folgenden Anspruch geltend:                                                                        Geschäftszeichen
                                                                                                     des Antragstellers:




  Hauptforderung                                Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung
                         DM
  Nebenforderung

  Kosten dieses
  Verfahrens
                         DM
                                               WJ Gerichtskosten        l2J Auslagen d. Antrags!. rGebuhr d. Prozeßbev.    f   Auslagen d. Prozeßbev.   r·   MwSt. d. Prozeßbev.

  ISummo [j] b1c; [5])   DM                                        DM                       DM                       DMI                         DM                           DM
 Gesamtbetrag
                         DM
                                                 zuzüglich der
                                                 laufenden Zinsen!      7
                                                                       nicht abhänge.            n
                                                                  I Der Antragsteller hat erklärt, daß der Anspruch von einer Gegenleistung
                                                                                           abhänge, diese aber erbracht sei.

Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht.
Es fordert Sie hiermit auf, innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung dieses Bescheids entweder die vorstehend
bezeichneten Beträge, soweit Sie den geltend gemachten Anspruch als begründet ansehen, zu begleichen o d e r dem Gericht
auf dem beigefügten Vordruck mitzuteilen, ob und in welchem Umfang Sie dem Anspruch widersprechen.
Wenn Sie die geforderten Beträge nicht begleichen und wenn Sie auch nicht Widerspruch erheben, kann der Antragsteller nach Ablauf der
Frist einen Vollstreckungsbescheid erwirken und aus diesem die Zwangsvollstreckung betreiben.
Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem



An dieses Gericht, dem eine Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt, wird die Sache im Falle Ihres Widerspruchs abgegeben ..

                                                                                                 Ausgefertigt

gez.
                                  Rechtsptieger




                                                Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite




[BJ a tt 2: Ausfertigung für Antragsgegner !

BGBl. 1991, Seite 1556 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1556
 1556                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1
                                                  Hinweise des Gerichts
           Bitte beachten Sie, daß das Gericht im Mahnverfahren nicht
           ist.
prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet
           Lassen Sie daher Zweifel, ob der Anspruch besteht, nicht auf sich beruhen, auch wenn diese nur eine Nebenforde-
           rung (z. 8. Höhe der Zinsen) betreffen.
           Schauen Sie sich vielmehr sofort alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Vertrag, Kostenvoranschlag,
           Rechnung, Kontoauszug, Zahlungsbelege usw.) genau an.
          Verbleiben danach Zweifel, so kann es sich empfehlen, sich umgehend mit einem Rechtsanwalt, einer Rechtsan-
          wältin oder mit einer sonst zur Rechtsberatung befugten Person oder Stelle in Verbindung zu setzen. Im Rahmen
          ihres Aufgabenbereichs kann Ihnen auch die Verbraucherberatungszentrale bei einer außergerichtlichen Klärung
          der Rechtsfrage behilflich sein. Die genannten Personen und
Stellen erteilen auch Auskunft darüber, wie der Staat
          Bürgern hilft, die die Kosten einer Rechtsberatung oder Rechtsverteidigung nicht aufbringen können.
          Prüfen Sie bitte auch die umseitige Angabe des Antragstellers zur Zuständigkeit für ein streitiges Verfahren. Örtlich
          ist grundsätzlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen. Abweichend davon kann im Einzelfall eine
          besondere oder ausschließliche Zuständigkeit gegeben sein. Holen Sie, falls nötig, Rechtsrat ein, wenn Ihnen die
          Angabe des Antragstellers unrichtig erscheint.

                               Zahlungen
          Zahlungen aufgrund des Mahnbescheids - gleichgültig,
          ob sie die Hauptforderung, die Zinsen, Nebenforderungen
          oder die Kosten betreffen - sind n u r an den Antragsteller
          zu richten.

          Das Gericht kann Ihre Zahlung nicht entgegenneh-
          men.

          Zahlen Sie an den Antragsteller unmittelbar oder auf das
          von ihm bezeichnete Konto.

                  Zahlungsaufschub, Ratenzahlung
          Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der
          Antragsteller bewilligen.

          Wenn Sie die Zahlung zur Zeit nicht voll aufbringen kön-
          nen, empfiehlt es sich, mit dem Antragsteller oder seinem
          Prozeßbevollmächtigten zu verhandeln. Verhandlungen
          führen erfahrungsgemäß häufig zum Erfolg, wenn eine Teil-
          zahlung angeboten wird.

          Das Gericht kann Ihnen keinen Zahlungsaufschub
          und keine Ratenzahlung bewilligen.

                          Zahlungsunfähigkeit
          Zahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung,
          eine Schuld zu bezahlen. Ein Widerspruch kann
          selbst dann nicht auf Zahlungsunfähigkeit gestützt werden,
          wenn diese auf Krankheit, Erwerbslosigkeit oder anderen
          Notlagen beruht.

                    Widerspruch
Falls Einwendungen gegen den Anspruch bestehen, kön-
nen Sie sich zur Wehr setzen, indem Sie Widerspruch
erheben.
Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein
Widerspruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere
Kosten.

Widersprechen Sie dem Mahnbescheid daher nur, wenn
Sie meinen, nicht, noch nicht oder wegen eines Teils
der geforderten Beträge nicht zur Zahlung verpflichtet
zu sein, oder wenn Sie durch Ihr Verhalten dem Antragstel-
ler keinen Anlaß gegeben haben, gegen Sie gerichtlich
vorzugehen.
Bitte überlegen Sie Ihre Entscheidung sorgfältig und
holen Sie nötigenfalls umgehend Rechtsrat ein, bevor Sie
den Widerspruch erheben.
Der Widerspruch soll mit einem Vordruck der beigefügten
Art erhoben werden. Der Vordruck ist bei jedem Amtsge-
richt oder Kreisgericht erhältlich und wird dort, wenn Sie
es wünschen, auch ausgefüllt. Zu richten ist der Wider-
spruch an das Gericht, das den umseitigen Mahnbescheid
erlassen hat, n i c h t an das Gericht, vor dem das streitige
Verfahren durchzuführen ist.
Wenn Sie den Anspruch nicht insgesamt, sondern nur
wegen einer einzelnen Forderung oder eines einzelnen
Rechnungspostens oder eines Teils davon als unbegrün-
det ansehen (z. 8. die geforderten Zinsen, soweit diese
einen bestimmten Prozentsatz übersteigen), sollten Sie
den Widerspruch ausdrücklich auf diese Forderung,
diesen Rechnungsposten oder den Teilbetrag beschrän-
ken. Dadurch können Sie sich Mehrkosten ersparen.

     Weiteres Verfahren nach Widerspruch
Bei rechtzeitigem Widerspruch wird vom Antragsteller
regelmäßig ein weiterer Kostenvorschuß angefordert.
          Bei finanzieller Notlage kann es sich im einzelnen Fall emp-   Erst nach dessen Zahlung wird die Sache auf seinen
          fehlen, mit einer Schuldnerberatungsstelle der öffentlichen
          oder freien Wohlfahrtspflege Verbindung aufzunehmen.

Rückseite von Blatt 2
Antrag an das umseitig von ihm bezeichnete Gericht abge-
geben. Die Abgabe wird Ihnen noch besonders mitgeteilt.
BGBl. 1991, Seite 1557 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1557




Amtsgericht                                                                                     +    i:;;,~~häii;~ummei    cJ~~
                                                                                                                         c;;,~ichi"s
PI,, Ort
                                                                                              Bei Schreiben an das Gericht stets angeben

L----~-~----
Antragsgegner/ges. Vertrnter                                                                                                                      + Datum des
                                                                                                                                                      Vollstreckungsbescheids



                                                                                          Zustellungsnachricht an den Antragsteller.
                                                                                          In Ihrer Mahnsache ist dem Antragsgegner der Mahnbescheid an dem aus
                                                                                          dem folgenden Vordruckteil ersichtlichen Tag zugestellt worden.
                                                                                          Prüfen Sie, nachdem die mit dem darauffolgenden Tag beginnende Zwei•
                                                                                          Wochen-Frist abgelaufen ist, ob der Antragsgegner die Schuld beglichen hat.
                                                                                          Sollte das nicht der Fall sein und sollte auch nicht Widerspruch erhoben
                                                                                          sein, können Sie den Erlaß des Vollstreckungsbescheids beantragen.
                                                                                          Verwenden Sie dazu bitte nur diesen Vordruck und beachten Sie die Hinweise
                                                                                          auf der Rückseite.
                                                                                                                               Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts
               Ort




Vollstreckungsbescheid                                            zum            Mahnbescheid vom
  Antragsteller, !!'"• Vr,rtrr•t,-r. !'rfJ/d\h„vollmilcht,gter; Bankverbindung




  macht gegen Sie

                                                                                                                                                         •
                                                                                                                                                                 als Gesamt-
                                                                                                                                                                 schuldner
 folgenden Anspruch geltend:                                                                              Geschäftszeichen
                                                                                                          des Antragstellers




 Hauptforderung                                      Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung
                     DM
 Nebenforderung
                     DM
                                                     Gerichtskosten                                                                                          MwSt. d. Prozeßbev.



 Gesamtbetrag                                        zuzüglich der
          DM               laufenden Zinsen             abhänge, diese aber erbracht sei.

 Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid
 (1) wegen vorste-        wegen @
      hender Beträge
 abzüglich gezahlter @


 Hinzu kommen folgende weitere Kostenbeträge ®                                                         insgesamt                     Die Kosten des Ver-
                                                                                                                                     fahrens sind ab Er-
                             Gebuilr d. Prozeßbev.   Auslagen d. Prozeßbev. 4 MwSt. d. Prozeßbev.      (Summe von [j] bis@!)         laß dieses Bescheids
                                                                                                                                     mit 4 % zu verzinsen.
                                               DM                      DM                      DM                         DM




                             Rechtspfleger
LJ Anlr'¾1:,t 011e~'. Y~wr; LjP'fale~J:1:1~;
;wurde VB-Au,;L erte,llam:

                                                                                                                                  Ich beantrage, aufgrund der vor-
                                                                                                                                  stehenden Angaben einen Voll-
                                                                                                                                  streckungsbescheid zu erlassen.
                                                                                                                                  Der Antragsgegner hat geleistet
                                                                                                                                      keine Zahlungen.          ~~i:,~~:i~:g1i~J;~
                                                                                                                                      Die Zustellung des Bescheids soll vom Ge-
                                                                                                                                      richt veranlaßt werden. Die Auslagen für
                                                                                                                                      die Zustellung entrichte ich voraus.

                                                                                                                                      Ich beantr1,e, mir den Bescheid in Ausfer-
                                                                                                                                      gg~~ie~~n. ustellung im Parteibetrieb zu




                                                                                                    Unterschrift des Antragstellers/Vertreters/Prozeßbevollmächtigten

BGBl. 1991, Seite 11558 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 11558
 11558                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1

                              -- ···--·------··------- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ,




                                                                           Ausfüllhinweise
                                                     Der Vordruck kann handschriftlich ausgefüllt werden. Auszufüllen
                                                     sind die mit den Nummern Q) bis ® bezeichneten Felder. Die
                                                     d1.111kleren (mit Raster unterlegten) Felder bitte nicht beschriften„

                                                     (D Der Antrag darf erst nach Ablauf von zwei Wochen sei1
                                                        der Zustellung des Mahnbescheids (Zustellungsdatum umsei-
                                                        tig) gestellt werden. Ist der Tag der Zustellung ein Sonnabend,
             An das,                                    endet die Frist nicht am Sonnabend der zweiten folgenden Woche,
                                                        sondern erst mit Ablauf des darauf folgenden nächsten Werk-
             Amtsgericht                                tages. Beachten Sie ferner, daß die Wirkung des Mahnbescheids
                                                         •.vegfällt, wenn Sie den Vollstreckungsbescheid nicht innerhalb von
                                                        sechs Monaten seit der Zustellung des Mahnbescheids bean-
                                                        lragen.

                                                     @ Hat der Antragsgegner nichts gezahlt, sind das Kästchen bei@
             fi'.,                                     und das erste Kästchen bei © anzukreuzen.

                                                     ® Hier kann in anderen Fällen als Teilzahlung (vgl. dazu©), insbeson-
                                                        dere bei Teilwiderspruch und Aufrechnung durch den Antrags-
                                                        gegner, der Teil des Anspruchs bezeichnet werden, für den der
                                                        Vollstreckungsbescheid beantragt wird.

                                                     © Hat der Antragsgegner Teilzahlungen geleistet, bitte Kästchen
                                                        @ und das zweite Kästchen bei @ ankreuzen. Die Zahlungen sind
                                                        in Zeile @ nach Betrag und Daten ihres Eingangs einzeln (: . DM
                                                        am ... , ... DM am ... , ... DM am .... usw.) zu bezeichnen.

                                                     ® Weitere Kosten des Verfahrens
                                                        IJJ In dieses Feld, falls das Gericht die Zustellung des Voll-
                                                        streckungsbescheids veranlassen soll (s. dazu unten zu 0), bitte
                                                        den vorauszuentrichtenden Auslagenbetrag von 6 DM für die
                                                        Zustellung eintragen. Etwaige andere Auslagen (z. 8. Porto für die
                                                        Übersendung dieses Antrags an das Gericht) können Sie hin-
                                                        zurechnen. Soll gegen mehrere Antragsgegner (vgl. dazu die
                                                        Erläuterung im Vorblatt zu©) Vollstreckungsbescheid ergehen, ist
                                                        1ln jedes Vordruckblatt der Gesamtbetrag der für die Zustellung
                                                        vorauszuentrichtenden Auslagenbeträge einzutragen.
                                                        :2l bis @l Nur von Rechtsanwälten oder Rech1sbeiständen aus-
                                                        zufüllen.

                                                     @ Vgl. die Erläuterung zu (t und zu @.

                                                     (!) Wenn Sie wünschen, daß die Zustellung des Vollstreckungs-
                                                        bescheids an den Antragsgegner vom Gericht veranlaßt wird, ist
                                                        dieses Feld anzukreuzen. Für die Zustellung ist dann noch ein
                                                        Auslagenbetrag von 6 DM vorauszuentrichten. Sie können
                                                        den Betrag hierneben auf der Rückseite in Kostenmarken auf-
                                                        kleben. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig nachgewiesen,
                                                        übermittelt Ihnen das Gericht den Vollstreckungsbescheid zur
                                                        Zustellung im Parteibetrieb (s. dazu. den folgenden Hinweis
                                                        zu®).

                                                     @ In diesem Fall bleibt es ihrer Entscheidung vorbehalten, ob Sie die
                                                       Zustellung durch einen dann gegebenenfalls von Ihnen zu
                                                       beauftragenden Gerichtsvollzieher vornehmen lassen.




                             -----------··------------------------------------~
Rückseite von B!aH 3

BGBl. 1991, Seite 1559 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1559
                                     Nr. 44           Tag der Ausgabe: Bonn, den

Amtsgericht
      Ort

Antragsgegner/ges. Vertreter

Vollstreckungsbescheid                                                 zum
    Antragsteller, ,~c•,i. Verhutt,r, Pro1eßbe,•ollrnächti,1ter; Bankverbindung

    folgenden AnsprÜ-ch          geitend:-· -
24. Juli 1991                                                                                           1559

                           · G;s;hiftsnummec des Gen~hts

                     Bei Schreiben an das Gericht stets angeben

  Mahnbescheid vom

                                                                               •
                                                                                           als Gesamt-
                                                                                           schuldner
                               Geschäf1szeichen
                               des Antragstellers
                                                       Zinsen, Bezeichnung der Nebenforderung
                    DM

                                                        Gunchtskosten

    Gesamtbetrag                                        ZüZüOiiCt1"-Cfäi-_____
               DM                                       laufenden Zinsen

    Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid
       wegen vorste- wegen
       hender Beträge
    abzüglich gezahlter

                                       weitere Kostenbeträge

                                         Prozeßbov. ä'lAuslagen d. Prozeßbev.

C----··-··-················.. ,· .......... , __ .,__ _ _ _ _ _ Q_M"-'.l-_ _ _ _

gez.
                                     Rechtspfieger

[        ß·i·a Ü 4: Ausfortigung für Antragsteller

                             Gebühr d. Prozeßbev. 4 Auslagen d. Prozeßbev.             MwSt. d. Prozeßbev

      nicht abhänge.

                            insgesamt                      Die Kosten des Ver·         Dieser Bescheid wurde
                                                           fahrens sind ab Er·         dem Antragsgegner ZU·
  MwSt. d. Prozeßbev.       (Summe von [j] bis [41)        laß dieses Bescheids        gestellt am:
                                                           mit 4 % zu verzinsen.
___;D::..;Mc.:.L_ _ _ _ ___;D::..;M-'-'J..._ _ _ _ _ _D _ M . . . . L - ' - - - - - - - ' - - - - - - - - -

                          Ausgefertigt

                                                                                   -     Bitte wenden -
BGBl. 1991, Seite 1560 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1560
 1560                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1




                                 Hinweis für den Antragsteller
                        Der Vollstreckungsbescheid geht Ihnen hiermit in Ausfertigung zu.
                        Bitte beachten Sie, daß Sie Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung
                        {Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung o. ä.) selbst einleiten müssen.




Rückseite von Blatt 4

BGBl. 1991, Seite 1561 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1561
                                   Nr.. 44 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1991

Amtsgericht:
    G,t
                                                                                1561

        GeR~h~H;numma~ des       G~;;;;1,;~ ··

Bei Schreiben an das Gericht steb angeben

                                                  +   Datum des
                                                      Vollstreck ungsbesc ne,i ds

                                                  zuge-: am
Vollstreckungsbescheid                                                    zum          Mahnbescheid vom                                             ;stellt!
 Anfra1gs.teller,

 1nac:ht gegen Siie

                        DM

                        DM
 B1s~wr,           K<     !( 111                   ,,,. ,.,, ,., ,.. , ,. w11
 dtJS   \/(,;;t:tir/~s
 ,:,,,,.,m,,lilt11•:l;,i)[)tv1                                                  DM
 Gesarntbnl1;iq                               (zuzüglich der      ·oerÄnlragsteller hat erklärt,

                                                             •
                                                                   als Gesamt-
                                                                   schuldner
            GeschdHs.:eichen
            des Anttag!;te!!f:rn

                                    At.Slagen d. PrnzeBbe1. QJ MwSt d. Plcm:ßbe·,

   DM                        DM                         DM                            DM
daß der Anspruch von einer Gegenleistung
              DM                               1~.11fenden Zinsen     nicht abhänge.     abhänge, diese aber erbracht sei.

 Auf de1" Grundlage des Mahnbe,scheids ergeht Vollstreckungsbescheid
    wegfln vorsle-1 11,egen
    hendHr Betrüge
 abzü.glic);·geza~lte; ...... .

                                            Kostenbeträge
                                                   Au,;ia,qen d. Pmwßbe•,.           ~i1 MwSt. d

                                                                                DM

gez.
                                   Rechtspfleger

                                              [Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite

         insgesamt
         (Summe von [lJ bis @J)

                             DM

        Ausgefertigt

1
BGBl. 1991, Seite 1562 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1562
 156.2                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991. Teil 1

                                                        ...... - · • · -

· • - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - ,
                                                    Hinweise des Gerichts
            Bitte beachten Sie, daß das Gericht im Mahnverfahren nicht prüft, ob der geltend gemachte Anspruch begründet
            ist.
            Lassen Sie daher Zweifel, ob der Anspruch besteht, nicht auf
            rung (z. B. Höhe der Zinsen) betreffen.

sich beruhen, auch wenn diese nur eine Nebenforde-
            Schauen Sie sich vielmehr sofort alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen (Vertrag, Kostenvoranschlag,
            Rechnung, Kontoauszug, Zahlungsbelege usw.) genau an.
           Verbleiben danach Zweifel, so kann es sich empfehlen, sich umgehend mit einem Rechtsanwalt, einer Rechtsan-
           wältin oder mit einer sonst zur Rechtsberatung befugten Person oder Stelle in Verbindung zu setzen. Im Rahmen
           ihres Aufgabenbereichs kann Ihnen auch die Verbraucherberatungszentrale bei einer außergerichtlichen Klärung
           der Rechtsfrage behilflich sein. Die genannten Personen und Stellen erteilen auch Auskunft darüber, wie der Staat
           Bürgern hilft, die die Kosten einer Rechtsberatung oder Rechtsverteidigung nicht aufbringen können.

                                 Zahlungen
           Zahlungen - gleichgültig, ob sie die Hauptforderung, die
           Zinsen, Nebenforderungen oder die Kosten betreffen -
           sind n u r an den Antragsteller zu richten.

           Das Gericht kann Ihre Zahlung nicht entgegenneh-
           men.

           Zahlen Sie an den Antragsteller unmittelbar oder auf das

           von ihm bezeichnete Konto; falls Sie von dem Gerichtsvoll-

           zieher dazu aufgefordert werden, zu dessen Händen.

                    Zahlungsaufschub, Ratenzahlung
           Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung kann nur der
           Antragsteller bewilligen.

           Wenn Sie die Zahlung zur Zeit nicht voll aufbringen kön-

           nen, empfiehlt es sich, mit dem Antragsteller oder seinem

           Prozeßbevollmächtigten zu verhandeln. Verhandlungen
           führen erfahrungsgemäß häufig zum Erfolg, wenn eine Teil-
           zahlung angeboten wird.

            Das Gericht kann Ihnen keinen Zahlungsaufschub
            und keine Ratenzahlung bewilligen.

                            Zahlungsunfähigkeit

           Zahlungsunfähigkeit befreit nicht von der Verpflichtung,
           eine Schuld zu bezahlen. Ein Einspruch kann selbst
           dann nicht auf Zahlungsunfähigkeit gestützt werden, wenn
           diese auf Krankheit, Erwerbslosigkeit oder anderen Notla-
           gen beruht.

            Bei finanzieller Notlage kann es sich im einzelnen Fall emp-
            fehlen, mit einer Schuldnerberatungsstelle der öffentlichen
            oder freien Wohlfahrtspflege Verbindung aufzunehmen.

Rückseite von Blatt 5

                     Einspruch
Gegen den Vollstreckungsbescheid kann innerhalb einer
Frist von z w e i Wo c h e n, die mit der Zustellung des
Bescheids beginnt, Einspruch eingelegt werden. Der
Einspruch ist an das Gericht zu richten, das den umsei-
tigen Bescheid erlassen hat, und muß s c h r i f t I ich
eingelegt werden oder vor dem Urkundsbeamten
der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts oder Kreisgerichts

erklärt werden. Wird der Einspruch vor dem Urkunds-

beamten der Geschäftsstelle eines anderen als des umsei-
tig bezeichneten Gerichts erklärt, so beachten Sie bitte,
daß die von dem Urkundsbeamten aufgenommene Erklä-
rung innerhalb der Einspruchsfrist bei dem umseitig
bezeichneten Amtsgericht eingehen muß.
Sie haben also, wenn Einwendungen gegen den Anspruch
bestehen, auch jetzt noch Gelegenheit, sich gegen diesen
zur Wehr zu setzen.

Sollten Sie den Anspruch nicht bestreiten können, ist ein

Einspruch zwecklos und verursacht Ihnen weitere Kosten.

Machen Sie daher von dem Einspruch nur Gebrauch,
wenn Sie meinen, nicht, noch nicht oder wegen eines
Teils der geforderten Beträge nicht zur Zahlung ver-
pflichtet zu sein, oder wenn Sie durch Ihr Verhalten dem
Antragsteller keinen Anlaß gegeben haben, gegen Sie
gerichtlich vorzugehen.
Bitte überlegen Sie Ihre Entscheidung sorgfältig und
holen Sie nötigenfalls umgehend Rechtsrat ein, bevor Sie
den Einspruch einlegen.

Wenn Sie den Anspruch nicht insgesamt, sondern nur
wegen einer einzelnen Forderung oder eines einzelnen
Rechnungspostens oder eines Teils davon als unbegrün-
det ansehen (z. B. die geforderten Zinsen, soweit diese
einen bestimmten Prozentsatz übersteigen), sollten Sie
den Einspruch ausdrücklich auf diese Forderung, diesen
Rechnungsposten oder den Teilbetrag beschränken.
Dadurch können Sie sich Mehrkosten ersparen.
BGBl. 1991, Seite 1563 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1563

                                                                                                                                                      Anlage 2


                                                                  +
'
                                                                                            Geschäftsnummer des Gerichts
                                                                                     Bei Schreiben an das Gericht stets angeben




                                                                               1   Hinweis für den Antragsgegner:
A.n das                                                                        1   Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie im
                                                                               1
                                                                                   Recht sind, und beachten Sie die Hinweise
A.mt.sgericht:                                                                     auf der Rückseite des Mahnbescheids.
                                                                                   Falls Sie Widerspruch erheben, senden
                                                                                   Sie bitte Blatt 1 und 2 dieses Vordrucks
                                                                                   ausgefullt und unterschrieben zurück.




                                                                 Antragsgegner (Name, Vorname)
Mahnsache
                                                                                                                                             als gesetzlicher
Gegen den Mahnbescheid erhebe ich Widerspruch                                                                                                Vertreter des



       den A.nspruch insgescimt          . ..
                                              •
                                  gege···n·· ..   den nachfolgend bezeichneten Te·i·I des Anspruchs (bitte Teilbetrag der Hauptforderung/
                                                  Nebenforderung/Zinsen/Kosten genau bezeichnen):
                                                                                                                                             Antragsgegners.




                                                                                      Durchschrift/ Abschrift für den Antragsteller füge ich bei.

    l),:11un11




                                                                                       U1eterschnlt des Anif agsgegners !Vertreten,/ Prozeßbevollmacht,gter,




                                                                                                                                         Format: 210 x 192 mm

BGBl. 1991, Seite 1564 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1564
 1564                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1




                                         (leer)




Rückseite von Blatt 1

BGBl. 1991, Seite 1565 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1565
                                   Nr. 44          Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Juli 1991                                                                                                                         1565



+     Anschrift des Antra9S\1"\Jnmsi\J"S. Vertreters/Pro,eßbevollmächtigten
                                                                              +
                                                                                                          .... G~;~hiii,~~~;;:;;;.;;; ct~;·G~·;;~i;,; ....
                                                                                                 Bel Schreiben an das Gericht stets angeben




An das                                                                                          Hinweis für den Antragsgegner:
Amtsgericht                                                                                     Bitte Rückseite dieses Blattes nicht
                                                                                                beschriften.



Pll           Ort




                          AntrarJsteller (Name)                               Antragsgegner (Name, Vorname)                                                                          Datum des
                                                                                                                                                                                     Mahnbescheids
  Mahnsache

 Gegen den Mahnbescheid erhebe ich Widerspruch                                                   n          als Prozeßbevollmächtigter des Antrags-
                                                                                                            gegners. Ordnungsgemäße Bevoll-
                                                                                                            mächtigung wird versichert.
                                                                                                                                                                                 n           als gesetzlicher
                                                                                                                                                                                             Vertreter des
                                                                                                                                                                                             Antragsgegners.

 Der Widerspruch richtet sich gegen                      den nachfolgend bezeichneten Teil des Anspruchs (bitte Teilbetrag der Hauptforderung/
n     den Anspruch insgesamt.                     n.     ~~?,~~~?.r.?~r.~~~.1~.i~~~~'.~?.~t~~   ~.~~~~...~~~~ic~-~~.~):................................................................................................ .




                                                                                                     Durchschrift/Abschrift für den Antragsteller füge ich bei.

Ort, Datum


                                                                                                       Unterschrift des Antragsgegners/Vertreters/Prozeßbevollmächtigten

BGBl. 1991, Seite 1566 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1566
 1566                                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1

             Amtsgericht

              In Ihrer Mahnsache wurde Widerspruch erhoben am:
              Der Widerspruch wird Ihnen umseitig mitgeteilt.
              Die Sache wird an das nach Ihrer Angabe für ein streitiges Verfahren
              zuständige Gericht abgegeben, wenn Sie

                 die Durchführung des streitigen                        die unten berechneten weiteren

 Datum

L ______

                                               Ihr Geschäftszeichen

                           Der Widerspruch wird als Einspruch gegen den
                 Verfahrenf; b_eantragen un_d_____________L__,__K----=o----=s----=te-=--n:._:___:_v-=-.o----=ra----=u----=s----=z----=ah_l---'-e_n_.----1----'--b-'-e_r.c:.e_it..:...s_v---'-e_rf_ü"'gt_e_n_V_o_l_ls_tr_e_c_k_un_,g,,_s_b_e_s_c_he_i_d_b_e_h_a_n_d_e_lt_.
              Kostenverzeichnis                               Sie können zahlen mit Ko st en-
              GKG Nr. 1005                      DM marken/Freistempler oder auf
                                                              das Konto+
              Kostenverzeichnis
              GKG Nr. 1902                      DM

              Abzüglich
                                                                          DM
              Weitere
              Kosten                                                      DM
             Auf Anordnung

                                       Ur kundsht:arn!f~1 dt:1 Gcschüttsstelle

Rückseite von Blatt 2
Zur Durchführung des streitigen Verfahrens wird
 die Sache abgegeben an:
BGBl. 1991, Seite 1567 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1567
Anhang B

                   Nachname

            $._ • Straße, Hausnummer- blltte lulln Podal:hl -

           /8      Postleitzahl     Ort                                                 Ausl. Kz.

                                                    Anlage 1

Ort
          ,-~~'.-~Rürllmii;liilili.aiiJ!~Hi:'cliirile.~iiiilli~:liliilomi':'iT.tliii~~r-----:----....__,

            9

        .. Jft Stra8e,Heuenummer-lllftellelllPo9lfllchl-

          'iJ~------...---------------------1___________________~
          ·, ··
                   Gesetzt~.,.,..,• ·--~~:Spalte, In d6r der \<1Jrlr9tene bezrlichnet ist
          }i Slellung {%. a. ~ Val«. Mutter, Vormund)

           15
                                    Ort                                                 Allel. Kz.

                                   1

           20
                   Straße, H;iusnummer - bille 119111 Poetflctll -

           21}:_•Gesetzllctw~-~-

Posttettzahl            Ort

SlellunO
                •
GeNtzHc.'*-Yerlreter (auch weiterer)                    .
            Nr. cNJI' Spalte, In cNJI' d6r V9rtmt9ne bezeichnet./$
                    .           .

Slraße. H$1$1!1.11111T!8 -bltle Min '°91fachl -

                        Ort

Slraße, Hausnummer - bltle kein Poelfachl -
           27 _                   •-~.-rtn--...,-.---.-.-..-:-·'""'·-~:-.--_-;_--.-:,. _. . . . _____ •_-.·
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                   Qellung ( z . B . ~ \la1llr. ~ Yormon4•                   .. :'.
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           31

                  Faseung1.1.92

Format: 12" (304,8 mm) mal 210 mm;                  Papier: holzfrei-weiß, 80 g/m 2 ;

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                                         Bitte die nachste Vordruckseite beachten!

                                             Raster: 54er/28%;        Aufdruck: grün/schwarz.
BGBl. 1991, Seite 1568 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1568
 1568                                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1

Zweite Vordruckseite

                   ...
                   Bezeichnung des Anspruchs
                   l<Malog-       Rechnung/ Aufstellung/Yertrag               Nr. der Aechng./clea Kontos u. dgl. Datum bzw. Zeltraum                                    Betrag DM
                   Nr.            oder lhnllche Buelchn                                                               vom                       bla
       Zellen-
      Nummer
           32                                                       -----+---- ---- ----------- --------~




           36
                   FortNtzung von Zelle 38                                                                                                                               Betrag DM

           37    11-------------------------.....,,,,.u~m,--------------------------1
                                                                                                                                                 Seil dielelTl Datum is1 die Forderung an den
           38      Nur bei Abtretung oder Fo.-rungsübergang:                                                                                     Anlrageteller abgetreten/auf Ihn Obergegengen.
                   FrOherer GIAublger-Vbr· und Nachname, Firma fl<urzbezelchnung)                                     Postleitzahl    Ort                                                                  Allel. Kz.

           39
                   lla. laufende Zinsen
                                                    1
                                                      oder%0ber
                                                    • Diskontsatz
                                                                                      =
                                                                                      Nur angeben, wenn abweichend
                                                                                             ~orderungsbetrag
                                                                                                                      Ab Zustellung des Mahnbeectleid6,
                                                                                                                      wenn kein Datum angegeben.
                                                                                                                      ab Oder vom           .   bis


           40


           41


           42
                                                                                                                      III. Ausla en des Antra stellers für dieses Verfahren
                   GemlB dem Antragsgegner mitgeteilter Berechnung für die Zelt
                                     bll                  MasiDM



           44.__ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __.




                 •• ~=t:=::-KIH
                  Ein atreltlgN Verfahren wlre dwchzufütnn vor dem
                                     1•Amlllgeric:llt                                                                                                                                     1m Falle emes Wider--
                                                                              PoslleltZaht    Ort                                                                                         spruchs beantrage ich
                                    4•Kr9i9gerlc:hl
                                                                                              1
                                                                                                                                                                                          die Durchführung des
           45               .     · 5•Krellgeric:ht-KIH                 1ft                   1                                                                                           streitigen Verfahrens.
                                     WlllllelGNONll-,.HlnMIN




           46
                         •_
                   Prozeßbevollmichtlgter des Antragstellers
                                     1 • Rechtsanwalt
                                 2 - Rechtaanw611e
                                 3 • Rechtsbeistand
                  Vo<• und Nachname
                                                                    ·
                                                             4 = Herr, Frau
                                                             5 • Aechtsanwlltln
                                                             6 • Rechtsanwlltinnen
                                                                                                    Belnlg DM
                                                                                                                      Ordnungegeml8e Bevollmlchtlgung veralchel9 Ich.



                                                                                                                                                                        • <J              Der Antragsteller ist
                                                                                                                                                                                          nicht zum Vorsteuer-
                                                                                                                                                                                          abzug berechtigt.


           47
                   Straße. Hausnummer-bitte kaln Poat1achl -                                                          Posllellzaht    Ort                                                               Ausl. Kz.

           48                                                                                                                        1                                                                 1
                   Bankle,tzahl                Konto-Nr.                                                              beider/dem




           51 •
                                                                                                                     Ich beantrage, einen Mahnbescheid zu erlassen und in



           52
                 Andaa
                 Amtsgericht
                 - Mahnabteilung -                                                                                   •
                                                                                                                     diesen die Kosten des Verfahrens aufzunehmen.

                                                                                                                             <] abhängt.  diese aber
                                                                                                                                bereit$ erbracht ist.
                                                                                                                                                                        •
                                                                                                                     Ich erkläre, daß der Anspruch von einer Gegenleistung

                                                                                                                                                                                .
                                                                                                                                                                                 <] nicht
                                                                                                                                                                                     ··. abhängt.
                                                                                                                     Unt9'Scllrffl des Anltagstellers/Vertreters/ProzeSbevoftmAchtigten

           53
                 Postlel1Zahl, Ort

BGBl. 1991, Seite 1569 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1569
zu Anlage 1
Hinweise zum Vordruck für den Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids (Ausfüllhinweise)
Im gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und einfach einen Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) über eine Geld-
forderung erwirken, wenn Einwendungen Ihres Antragsgegners nicht zu erwarten sind. Bevor Sie einen Mahnbescheid beantragen,
sollten Sie prüfen, ob Sie dem Antragsgegner Ihre Forderungen in klarer, übersichtlicher Form in Rechnung gestellt haben. Holen
Sie dies nötigenfalls nach. Sonst könnte der Antragsgegner dem Ma~nbescheid allein deshalb widersprechen, weil er nicht nach-
prüfen kann, welche Beträge für welche Leistungen im einzelnen Sie von ihm verlangen.

Bitte füllen Sie clen Vordruck gut lesbar in Blockschrift oder mit einer
Schreibmaschine aus. In Kästchen 1ml schwarzem Pfeil zutreffende
Nummer, in Kästchen mit weißem Pfeil zutreffendenfalls ein X eintragen.
Mit der Schreibmaschine erreichen Sie nach Einstellung der ersten
Schroibzoile in zweifad1er Grundzeilenschaltung jedes Kästchen unter
den an<x)c1eben<Jn l~1bulatorstellon. Eine versehentlich unrichtige Eintra-
gung        eindeutig ungültig machen oder unmißverständlich berichtigen.

Die im Vordruck vor~Josehenen Angaben entsprechen den gesetzlichen Er-
fordernissen. Nähern          können im automatisierten Verfahren nicht
berücksichtigt werden:        Sio deshalb dem Antrag auf Erlaß eines
Mahnbescheids keine Beweismittel (z.B. Belege) bei, sie müßten Ihnen
ungeprüft zurückgesandt werden.
Wenn der im Vordruck vorg,~sehene Raum nicht ausreicht, können Sie wei-
tere Antragsteller, Antragsgegner, gesetzliche Vertreter, Hauptforderungen,
Zinsen, Nobenfordorungen und Prozoßgorichte bei mehreren Antragsgeg-
nern auf einem gesonderten Blatt aufführen. Machen Sie die Angaben in
der Reihenfolge und Systematik des Vordrucks und verwenden Sie bitte
zur jeweiligen Kennzeichnung die im Vordruck enthaltenen Abschnitts-
überschriften. Ergänzungsl)lat\ mit dem Vordruck bitte fest verbinden.

Antragsteller, Antragsgegner (Zeilen 2 bis 31)
In den mit Spalte 1 und 2 überschriebenen Feldern können jeweils zwei
natürliche Personen (Herr, Frau) als Antragsteller (Zeilen 3 bis 7) bzw. An-
tragsgegner (Zeilen 18 bis 22) bezeichnet werden. Das mit Spalte 3 über-
schriebene Feld ist der Bezeichnung von Firmen, juristischen Personen u.
dgl. als Antragsteller (Zeilen 8 bis 11) bzw. Antragsgegner (Zeilen 23 bis
26) vorbehalten. Nicht in Spalte 3, sondern mit den einzelnen Partnern in
Spalte 1, 2 zu bezeichnen ist die als solche nicht parteifähige BGB-Gesell-
schaft.

Nur für Ehegatten: Bei            Namen und gleicher Anschrift genügen
zur Bezeichnung des           Ehegatten in Spalte 2 die Angabe Herr bzw.
Frau und die Eintragung dfJS Vornamens.
Nur für Firma, juristische Person u. dgl.: In Spalte 3 dient die Angabe in
der jeweils ersten Zeile (Zeile 8 bzw. 23) der maschinellen Unterscheidung
der Firma des Einzelkaufmanns (Einzelfirma) von der GmbH u. Co KG
und von sonstigen mit ihrer Rechtsform zu bezeichnenden Parteien. Bitte
verwenden Sie bei Angabe der Rechtsform die gebräuchlichen Abkürzun-
gen: e. V, OHG, KG, GmbH, AG, e. G, VVaG usw.
Nur für Einzelfirma: In Zeile 9, 10 bzw. 24, 25, wenn im Firmennamen
nicht enthalten, bitte auch Vor- und Nachnamen cles Inhabers angeben.
Nur für GmbH u. Co KG u.ä.: Bitte tragen Sie die KG in Spalte 3, die
GmbH (ohne die Angabe Herr/Frau) in Spalte 1 oder 2 und den gesetzli-
chen Vertreter der GmbH (Geschäftsführer) in Zeile 12 bis 16 bzw. 27 bis
31 ein. Verfahren Sie in oleicher Weise bei AG u. Co KG, bei OHG u. Co KG
usw.;         Sie jedoch in diesen Fällen die Rechtsform bitte in Zeile 8
bzw. 23

Nur für Partei kraft Amtes: Bitte die Partei kraft Amtes in Spalte 1 oder 2,
das betreute Vermögen in Zeile 9 bis 11 bzw. Zeile 24 bis 26, die Funktion
(z.B. Konkursverwalter, Nachlaßverwalter) in Zeile 8 bzw. Zeile 23 unter
Rechtsform eintragen.
Nur bei gesetzlicher Vertretung: Bitte geben Sie in Zeile 15, 16 bzw. Zei-
le 30, 31 Straße und Ort nur an, wenn diese Angaben von der Anschrift des
Vertretenen abweichen. Bei mehreren Antragstellern oder Antragsgegnern
bitte in Zeile 12 bzw. Zeile 27 die Nummer der Spalte eintragen, in der der
Vertretene bezeichnet ist.

Nur bei mehreren Antragstellern: Soll abweichend von der vorgedruck-

ten Erklärung in Zeile 2 keiner der Antragsteller zur Vertretung der weiteren

Antragsteller berechtigt sein, so teilen Sie dies bitte auf einem besonde-

ren, mit dem Vordruck fest verbundenen Blatt mit.

Wohnungseigentümer als Antragsteller: Ersten und zweiten Woh-
nungseigentümer bitte in Spalte 1, 2 bezeichnen, die weiteren in einer mit
dem Antrag fest verbundenen Liste. Den zur gerichtlichen Geltendma-
chung des Anspruchs ermächtigten Verwalter (nat. oder jur. Person) stets
in Spalte 3 eintragen, und zwar in Zeile 8 unter Rechtsform seine Funktion
(Verwalter, Verwalterin), ggf. zusammen mit der Rechtsform (z.B. GmbH-
Verwalterin), in Zeile 9, 10 Vor- und Nachnamen bzw. vollständigen Namen
der jur. Person, in Zeile 11 clio Anschrift und in Zeile 12 bis 16 den gesetzli-
chen Vertreter einer in Spalte 3 bezeichneten Verwaltungsgesellschaft. Ist

Fassung l 1. 92

der Verwalter zur Geltendmachung des Anspruchs in eigenem Namen er-
mächtigt (Prozeßstandschaft), sind clie Wohnungseigentümer nicht zu be-
zeichnen. Ansprüche Dritter gegen die Mitglieder einer Wohnungs-
eigentümergemeinschaft: Bei Wahl des in Zeile 45 anzugebenden ge-
meinsamen Gerichtsstandes für ein etwaiges streitiges Verfahren (§ 29b
ZPO) bezeichnen Sie bitte, wie vorstehend (Satz 1, 2) beschrieben, im
Abschnitt „Antragsgegner" die Wohnungseigentümer in Spalte 1, 2 und ei·
ner Liste, den zustellungsbevollmächtigten Verwalter in Spalte 3.

Nur für Antragsteller mit Wohnsitz/Sitz im Ausland: In Zeile 7, 11, 16
bitte das Nationalitätskennzeichen im internationalen Kraftfahrzeugver-
kehr angeben. Bitte beachten Sie die Zuständigkeit des Amtsgerichts
Scf1öneberg in Berlin.
Zusatz zum Nachnamen des Antragsgegners: In Zeile 20 können dem
Nachnamen nach einem Komma der Beruf oder andere Zusätze wiesen.,
jun. hinzugefügt werden, soweit dies zur Vermeidung von Personenver-
wechselungen bei der Zustellung nötig ist.

Bezeichnung des Anspruchs (Zeilen 32 bis 44)
Haupt- und Nebenforderungen müssen gesondert und einzeln be-
zeichnet werden.

Hauptforderung (Zeilen 32 bis 39)
Zur Bezeichnung Ihrer Hauptforderung tragen Sie bitte aus dem Hauptfor-
derungskatalog (siehe Rückseite dieser Hinweise) clie zutreffende Kata-
log-Nr. in die erste Spalte der Zeile 32 ein. In der zweiten Spalte geben Sie
an, in welcher Form Sie Ihre Forderung dem Antragsgegner mitgeteilt ha-
ben (z.B. »Rechnung«, »Mahnung«, »Kontoauszug«). Sie können eine
allgemein verständliche Abkürzung eintragen. Für eine etwaige Rech-
nungs- oder Kontonummer ist in der Zeile die dritte Spalte und für das Da-
tum die vierte Spalte vorgesehen. Wenn Sie einen Anspruch für einen be-
stimmten Zeitraum geltend machen (z.B. Miete für die Zeit vom ... bis ... ),
ist in der vierten Spalte (»vorn«) der Beginn dieses Zeitraums und in der
vorletzten Spalte (»bis«) dessen Ende einzutragen. In der letzten Spalte
folgt der Betrag der Hauptforderung. Die Zeilen 33 und 34 sind für weitere
Hauptforderungen vorgesehen. In Zeile 36, 37 soll nur eine Hauptforde-
rung eingetragen werden, die im Katalog nicht aufgeführt ist.
Nur für Urkundenmahnverfahren: Tragen Sie bitte bei Wahl dieser be-
sonderen Verfahrensart in Zeile 36 das Wort »Urkundenmahnverfahren«
ein und bezeichnen Sie anschließend die Urkunde sowie die Hauptforde-
rung mit Datum und Betrag.
Nur für Scheck- und Wechselmahnverfahren: Die Hauptforderung in
Zeile 32 bis 34 bitte mit entsprechender Nummer des Hauptforclerungs-
katalogs (Nr. 30 bis 32) bezeichnen und zusätzlich in Zeile 36 das Wort
»Scf1eckmahnverfaf1ren« bzw. »Wecf1selmahnverfaf1ren« eintragen.

laufende Zinsen (Zeilen 40 bis 42)
Machen Sie Zinsen geltend, so tragen Sie bitte die Zeilennummer (32, 33,
34 oder 36) der Hauptforderung, für die Sie Zinsen fordern, in die dafür vor-
gesehenen Spalten ein. In der gleichen Weise ist zu verfahren, wenn Sie
für eine Hauptforderung oder einen Teil davon unterschiedliche Zinssätze
geltend machen wollen; wiederholen Sie für jeclen Zinssatz die Zeilen-Nr.
der betreffenden Hauptforderung.
In die Spalte »ab oder vom« ist dann eine Datumsangabe einzutragen,
wenn Sie Zinsen geltend machen wollen, die vor der Zustellung des Mahn-
bescheids entstanden sind. Wenn Sie die Spalte »ab oder vorn« nicht aus-
füllen, wird vom Zustellungsdatum des Mahnbescheids als Zeitpunkt des
Zinsbeginns ausgegangen. Zusätzlich ist eine Datumsangabe »bis« nur
erforderlich, wenn Sie Zinsen von verschiedenen Hauptforderungsteilen

oder mit unterschiedlichen Prozentsätzen über mehrere Zeiträume geltend

machen wollen.

Aus den von Ihnen in Zeile 40, 41 und 42 gemachten Angaben werden die

Zinsbeträge maschinell errechnet, und zwar bis zum Tage des Erlasses
cles Mahnbescheids. Soweit Sie einen Prozentsatz über dem jeweils gülti-
gen Diskontsatz geltend machen, wird diese Berechnung allerdings nicht
vorgenommen.

Ausgerechnete Zinsen (Zeile 43 erste Hälfte)
Sie können die Zinsen auch für verschiedene Zeiträume, verschiedene
Hauptforderungen und unterschiedliche Zinssätze ausrechnen und hier
eintragen. Bitte teilen Sie die Berechnung - falls nicht bereits gesche-
hen - dem Antragsgegner mit (siehe allg. Hinweis oben erster Absatz).

                                       Bitte nächste Seite beachten!
BGBl. 1991, Seite 1570 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1570
 1570                                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1

Zweite Seite der Hinweise

         Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren
         (Zeile 43 zweite Hälfte)
         Die in den Mahnbescheid aufzunehmenden Gerichts· und Anwaltskosten
         (Rechtsbeistandskosten) berechnet das Gericht Hier sind daher nur an-
         dere Auslagen des Antragstellers anzugeben, und zwar nur solche, die in
         unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung
         des Mahnverfahrens stehen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfol-
         gung notwendig sind

         Andere Nebenforderungen (Zeile 44)
         Hier können Sie insbes. durch den Verzug des Antragsgegners entstande-
         ne vorgerichtliche Kosten angebe1,

         Bezeichnung des für ein streitiges Verfahren

         zuständigen Gerichts (Zeile 45)
         Die im Kastchen arn Zeilenbeginn anzugebende Schlüssel-Nr. (weitere
         Schlüssel: 6 = Amtsgericht-Familiengericht, 7 = Kreisgericht-Familienge-
         richt) bezeichnet das Gericht nach der sachlichen, die Ortsangabe in dem
         folgenden Feld nach der örtlichen Zustandigkeit. sachlich zustandig ist
         für Ansprüche bis 6000 DM, für Ansprüche aus Wohnraummietverhaltnis-
         sen und für Unterhaltsanspruche das Amtsgericht, sonst grundsätzlich das
         Landgonch! Das Kreis'..)ericht ist, unabhangig von der Höhe des An·
         spruchs, das sachlich zustandige Gericht Örtltch ist grundsätzlich das Ge-
         richt zustandig, in dessen Bez.,rk der Antragsgegner wohnt bzw. seinen
         Sitz hat Abweichend von diesen Grundsillzen kann eine besondere ode1'
         aussch/Jeßliclie Zusti:ind1gkoit beg:rundet sein. Hierzu sollten Sie im Einzel-
         fall Rechtsrat ein 11oien Ha':)e--i Si,~ ei·~ u1zuslandiges Gerich! a1gegeben,
         drO:nf::n thr:eq Kostennar,:h.t,efie

Prozeßbevollmächtigter (Zeilen 46 bis 49)
Nur für Rechtsanwalt und Rechtsbeistand: Ihre in den Mahn•
bescheid aufzunehmende gesetzliche Vergütung berechne! das Gericht
Wenn Sie Vergütung für die Geltendmachung eines eigenen Anspruchs
verlangen, so tragen Sie sich bitte - ohne die Zeilen 3 bis 16 auszufüllen -
nur in Zeile 46 bis 49 ein.
Nur für juristische Person als Rechtsbeistand: Bitte beantragen Sie ei-
ne Kennziffer bei dem für das Mahnverfahren zuständigen Gericht

Anspruch nach dem VerbrKrG (Zeile 50)
In der Zeile muß sich nur der Kreditgeber, bei abgetretenem Anspruch der
Zessionar, erklären. Einzutragen sind die Zeilen-Nr. der Hauptforderung,
der nach dem VerbrKrG anzugebende effektive oder anfängliche effektive
Jahreszins und das Datum des Vertrages, in den Fällen des § 5 VerbrKrG

(Überziehungskredit) nur die Zeilen-Nr. der Hauptforderung.

Gegenleistung (Zel1e 52)
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Anspruch von einer Leistung abhängt. die Sie
dem Antragsgegner gegenüber noch zu erbringen haben. Zu der Fra-
ge müssen Sie sich erklären, Ihr Antrag kann sonst zurückgewiesen
werden.

Zuständigkeit für das Mahnverfahren (Zeile 53)
Zuständig isl in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Anlrag-
steller seinen Wohnsitz/Sitz hat. Bitte beachten Sie die im lande gelte11-
den Verordnungen, die die Mahnverfahren aus den Bezirken mehrerer
oder aller Amtsgerichte des Landes einem bestimmten Gericht zuweisen
Haben Sie Ihren Wohnsitz/Sitz im Ausland, ist für das Mahnverfahren das
Amtsgericht Sc.höneberg in Berlin zuständig
                                                                             Hauptforderungs-Katalog
                                                                        Die Hinweise in Klammern bitte unbedingt beachten.
             IBez,eichnung                                                               Kala!og-illl1r.   Bezeichnung                                                                 Katalog-Nr.

             Anzei:gen i.1 Zei1tu•1.qc•:1 u
             Arztl1che oder z,:l'~;nrzt,.;'1,~ lc••:•s'

             Burgschalt

             Darlehensruckzahl•~:i.;i
             D1enstle1stungsvortra;:;
                  (Keine Anspruche a J 3 Arhe1\s,:'J't: -:i :i
                  Zustand:gke1t de:; Aroe.•~:ie,11("tcii

             Frach!kostE,n

             Geschilflsbesorgu,ig dw•:'·1 Selosti'1j :_;c,
                (z B. Rechban•,.-a!t,.,, s:,"uer!:}c:" :it,,,1

             Handwerkerleis•u·17
             He1munlerbringu"?
             Ho!elkosten

                  (z B Uoermir::hlu.1J.

             Kaufvertrag

             Krankenhausk'.Js\C''

             L:igi:,rkoslw1
             Leasing/f,,.~1.etr;auf

             Lehrgangs-/Unte nc:nt::o:.,.•:•"1

             M„ete frH Gesch~1ft~:;raum
             M12te li.u Kraftfahrzeug
             r~10te !iJr Wotmraum eins oh' r,Jeben:~•.1:/e·1
                      (PLZ und Or1 der \'Vohnu'lg sind irr; Vord:ruck ze,,le 35
                      emzutrugen Wolle 1 s.,e d,e Ne!':l::n1kos1en getn„q:,'.
                                          1

                      gol•owJ rnachu1, si:;he KataloJ-t\11r 2D)
             '!.111et11c-benkosten •- auch Renovicn.tr'}Q~;koslen -
                      (Falls keine                           Wird, s1n:J PLZ l,j')j CH
                      derWohn,;np 1','I
             J:11'..'tü (SO'iS'.1!] 0 )

             P:

              Rechtsanwal!s-/Reclhlsbeis!andshono'a··                                         24
   2          Rentenrückstande                                                                25
              Reparaturleistung                                                               26
              Rückgriff aus Versicherungsvertrag wegen Un!a!! Vorfa111                        27

   4          Schadenersatz aus             -Vertrag                                          28
   5              (Die Vertragsar! isl 1m Vordruck Zei!e 35 zwei!e Ha.lifte
                  einzutragen.)
              Schadenersatz aus Un!all/Vortall                                                29
              Scheck/Wechsel                                                                  30
                  (Fügen Sie bitte keine Scheck-/Wechse'.abschri!I be: )
              Scheck-/Wechselprovision (1/3 %) in DM                                          31
   7          Scheck-/Wechselunkosle'l - Spesen/Pro!es! i.1 DM -                              32.
              Schuldanerkenntnis                                                              33
              Speditionskosten                                                                34
   8
   9          Tilgungs-/Zinsra!en                                                             35
  10
              Überziehung des Bankkontos                                                      3:5

                  (Konto-Nr. in Zeile 32-34 in de, 3 Spalte a1geben)
              Ungerechtfertigte Bereicherung                                                  37
  11
              Unterhaltsrückstände                                                            38
  12
  13          Vergleich, außergerichtlicher                                                   39
              Vermittlungs-/Maklerprovision                                                   4'.l
 14               (nicht aus Ehemaklervertcag)
 15                                                                                           41
              Versicherungspräm1e/-beitrag
 16           Versorgungsleistung - Strom, Wasser, Gas. \Na 1c,;e -  0
                                                                                              42.
                  (Abn./Zahler-Nr. in Zeile 32-34
  17              in der 3. Spalte eintragen )
  18
  19          Warenl1eferung-en                                                               43
              Wechsel (siehe Scheck)

              Werkvertrag 1Werklieferungsvertrag                                              44-
              Wohngeld iHausgeid für Wohnungseigenturr erg e.'n ,i-1 sc'12.f'.                gJ
                  (PLZ und Ort des Wohnungseigentums
                  sind 1m Vordruck in Zeile 35 einzutrag9•1 ·1

 21           Ze1tungs-/Zoitschriftenbezu:;i                                                  4'5
 22           Z111srückstände/Verzugszinse,1                                                  45
                  (Gilt nur für Zinsen, be: dene:1 die zugrundel1egenje
                  Forderung nicht gleichzeitig geltend g.9macht wird
                  Zinse'! ill diesen Fä'lle.1 rnc:•,t 1n Ze 1le 40-431::>ezei.~'1.13 1)
                                                           1                        1

•------------------------------------~
                                                                 ·------------··----------------·-------------------------'
BGBl. 1991, Seite 1571 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1571

                                                                                                                                                                                                                              Anlage 3
                            T
        •              AntraQ$le 1ler Vc:· unc N;;ct-.•,a1,1e,-rir,m,nbl:2e•~r.nung
     Mahnsache

                       Antrag~~g....,,. \'01• ur,d i,achr,ame, Fi:rr:enbEze,::hnung
             gegen


             wegen


            Nummer      -----------------t--------------------1
              Zeilen• , Datum aes Widerspruchs
                      t-•
                                                                       Gescr.ä!ls'>umr--.or de$ Gerieh!s

      E:: 1
                                     An das
                                     Amtsgericht
                                     - Mahnabteilung -
                                     Postfach                                                                                                        Hinweis für den Antragsgegner
                                                                                                                                                     Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie im
                                                                                                                                                     Recht sind, und beachten Sie die Hinweise
                                                                                                                                                     des Gerichts zum Mahnbescheid.

                                     Postlei:zetil, Or1




                                                                                                               Widerspruch
                                                             Gegen den im Mahnbescheid gel~end gemachten Anspruch erhebe ich Widerspruch.




                       •           <] Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt.                                                                                                                                                                1




                                                                                                                                                                                                                                              ~
                  2



                       •           <] Ich widerspreche nur einem Teil des Anspruchs, und zwar
                        der Hauptforderung
                        w~;;t::n ~:,~s Tei 1t-e!rc,ge!i \·on
                                                                           den Zinsen                      cer. !a:ifoinden ZinSen, soweit sie
                                                                                                           ra~h~tcr.er,:en Zi~a.satz C:berS1e;gen
                                                                                                                                                        den Verfahrenskosten               den anderen Nebenforderungen
                                                                                                                                                                                           v„egcn e:,a-cs E-'?iragc.s von


                                                                   DM
                                                  . ,;;'.:'s.en Teil
                        e•·1.:c,~lit"Sli,:~ oE: . ~:Jf
                        d1;r Ha:.Jpt!orOerwng ent!ailenl'j!!!"\
                                                                           •        <J insgesamt                         %jährlich
                                                                                                                                                       •         <] insgesamt.                                               DM




                  4 - - - - - - - - - - ~ ~ I~
                        Zns-:ln u~o Ve':":~mensiil.c,sten.



                        Nu, bei Ände,ung de, Ansch,ilt des Ant,agsgegne,s, Die Ansch,ttt lautet ,lchtlg bzw. jetzt




                  : L.:,_!:_,:_:_:_:,_:_.. ,_:_~_.:_h~_'.!_,,_Uh_r~_,._\!_ö!-P.r_.'._.,,~'J_~_e,_,.'_.!-:.·:r_..,_r,,.._..:J_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _:_:_r::_:_.:2_•:.. •sn,_~;..:_~_·"_'--b-itt•e•i<ei-·n_F_o•_.tt•a•ch•!•--------------"'
                                                                                                                                                                     :~...




                       ••
                                                                                                                                                                                                                                              1




                                                                                                                                                                                                                                              ~
                        Prozeßbevollmächtigter des Antragsgegners                                               Unterzeichnender erhebt den Widerspruc'l als Prozeßbevollmächtigler des Antragsgsgners.
                                                                              4 = herr, Frau
                                                                                                                                              Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert.
                                             1 z Rechlsanwatt
                                             2 „ Recrtsanwäl1e                5 = Rech1Saiiw81tin
                  8                          3 "' Rech,~be•stand              6 = Rec!1tsanwlirJnr,,e,,
                        Vor- ,,,-,c Nachc.;;rne


                  9
                       S!•.P.~. Hac,snu'.TIIT'Gr - bitte koin Pos:fach! -

               . 10




                11


                      Be2eichriung des ~nde,s
                                                                                                                                                                  des Antragsgegners b2w. selfleS ges. Ve<trelers
                                                                                                                                     Unterschrift.                ~ ProzeßbevO!lmAchtig:en




                12




                      f 1K~un14 1 , ll2                                                                                                                       Bitte Hinweise ru dl~sem Vordruck beachten!


ro1111;11   ,;, '110.1 8 rnn,) p·,.i        ,..,,o min.                                                                                                                                                      Aufdruck l11,iun.·~.c t1w,11 I

BGBl. 1991, Seite 1572 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1572
1572                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1

zu Anlage 3




              Hinweise zum Vordruck für den Widerspruch

              Bitte lesen Sie zunächst die Hinweise des Gerichts zu dem Mahnbescheid.

              Beim Ausfüllen bitte auf Lesbarkeit der Angaben achten. In die Kästchen mit weißem
              Pfeil soll zutreffendenfalls ein X, in das Kästchen mit schwarzem Pfeil die zutreffende
              Nummer eingetragen werden. Eine versehentlich unrichtige Eintragung bitte eindeutig un-
              gültig machen oder unmißverständlich berichtigen.


              Datum des Widerspruchs, Geschäftsnummer des Gerichts
              (Zeile 1)
              In dem mit dem Mahnbescheid übersandten Vordruck ist die Geschäftsnummer bereits
              ausgedruckt. Falls Sie einen anderen Vordruck benutzen. vergessen Sie nicht. in diesen
              die Geschäftsnummer einzutragen.


              Gesamtwiderspruch (Zeile 2)
              Wenn Sie gegen den Anspruch insgesamt Widerspruch erheben wollen (Gesamtwider-
              spruch), kreuzen Sie nur das Kästchen in Zeile 2 an. Die Felder der Zeilen 3 und 4 (Teil-
              widerspruch) dürfen Sie in diesem Fall nicht ausfüllen.
              Der von Ihnen unterschrieben eingereichte Vordruck wird auch dann als Gesamtwider-
              spruch behandelt, wenn Sie die Zeilen 2 bis 4 gänzlich unausgefüllt lassen.


              Teilwiderspruch (Zeilen 3 und 4)
              Bei Teilwiderspruch bitte außer Zeile 3 auch das zutreffende Feld in Zeile 4 ausfüllen. In
              dem dritten Feld der Zeile 4 können Sie zur Bezeichnung des nichtbestrittene'l Teils des
              Zinsfußes auch einen vom jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank abhängi-
              gen Zinssatz in der Kurzschreibweise D+x (Beispiel: 0+2 = 2% über Diskontsatz) ange-
              ben.
              Soweit sich der Teilwiderspruch durch Angaben in der Zeile 4 nicht zutreffend darstellen
              läßt, bezeichnen Sie bitte den Teil des Anspruchs, dem Sie widersprechen wollen, genau
              auf einem besonderen Blatt. Dieses mit dem Vordruck bitte fest verbinden.


              Anschrift des Antragsgegners (Zeile 5)
              Nur ausfüllen, wenn Ihre Anschrift im Mahnbescheid nicht richtig angegeben ist.


              Gesetzlicher Vertreter des Antragsgegners (Zeiten 6 und 7)
              Nur ausfüllen, wenn der Antragsgegner nicht prozeßfähig ist. Bei im übrigen richtiger Be-
              zeichnung im Mahnbescheid genügt Angabe des Vor- und Nachnamens des gesetzlichen
              Vertreters.


              Prozeßbevollmächtigter des Antragsgegners (Zeilen B bis 10111)
              Nur ausfüllen, wenn sich der Antragsgegner durch einen Prozeßbevollmächtigten
              (z. B. Rechtsanwalt) vertreten läßt.


              Unterschrift, Absender (Zeile 12)
              Bille vergessen Sie nicht, den Vordruck in dieser Zeile zu unterschreiben. Ohne Unter-
              schrift ist der Widerspruch unwirksam. Für die Absenderangabe können Sie einen
              Stempel verwenden.

BGBl. 1991, Seite 1573 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1573
  Nr. 44 - Tag der Ausgabe:: Bonn, den 24. Juli 1991           1573




                      Verordnung
zur weiteren Aussetzung der Gebührenerhebung
   für die Benutzung von Bundesfernstraßen
          mit schweren Lastfahrzeugen
                    Vom 19. Juli 1991

  Auf Grund des§ 1 a Abs . 2 des Straßenbenutzungsge-
bührengesetzes vom 30. April 1990 (BGBI. 1 S. 826), der
durch Gesetz vom 6. Dezember 1990 (BGBI. 1 S. 2597)
eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:

                             § 1
  Die Gebühr für die Benutzung von Bundesfernstraßen
mit schweren Lastfahrzeugen wird über den 30. Juni 1991
hinaus nicht erhoben.

                             §2
   Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1991 in Kraft Sie tritt
drei Monate nach dem Zeitpunkt außer Kraft, z.u dem der
Rat der Europäischen Gemeinschaften eine rechtliche
Regelung, die die Erhebung der Gebühr zuläßt, getroffen
oder der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in
der Rechtssache C-195/90 ein Urteil, durch das die Klage
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom
2.5 . Juni 1990 gegen die Bundesrepublik Deutschland
abgewiesen wird, verkündet hat. Der Bundesminister für
Verkehr gibt den Tag des Außerkrafttretens im Bundesge-
setzblatt bekannt




  Der Bundesrat hat zugestimmt.



  Bonn, den 19 . Juli 1991

                 Der Bundeskanzler
                  Dr. Helmut Kohl

        Der Bundesminister für Verkehr
               Günther Krause

       Der Bundesminister der Finanz.an
                Theo Waigel

BGBl. 1991, Seite 1574 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1574
1574                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Tei! 1




                                                 Berichtigung
                                           der Vierten Verordnung
                                zur Änderung der Verordnung über die Tarife
                                 in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

                                 Die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung
                               über die Tarife in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversiche-
                               rung vom 16. Juli 1991 (BGBI. 1 S. 1535) ist wie folgt zu
                               berichtigen:

                                 In Artikel 1 Nr. 3 muß der Eingangssatz des eingefügten
                               § 36 richtig wie folgt lauten:

                               ,,Anstelle der in Anlage I Kapitel V Sachgebiet A Ab-
                               schnitt III Nr. 4 des Einigungsvertrages vom 31. August
                               1990 (BGBI. 1990 II S. 885, 997) aufgeführten Maßgaben
                               gelten bis zum 31. Dezember 1992 folgende Bestim-
                               mungen:".




                                   Verkündungen im Bundesanzeiger
                  Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
                             vom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende
                  im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:


                                                                                   Bundesanzeiger          Tag des
            Datum und Bezeichnung der Verordnung                                                         lnkrafttretens
                                                                           Seite     (Nr.         vom)


25. 6. 91   Einhundertfünfte Durchführungsverordnung der Bundesan-
            stalt für Flugsicherung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung
            von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und
            vom Flughafen Leipzig)                                         4521      (126    11.7.91)    25 . 7. 91
             96-1-2-105

BGBl. 1991, Seite 1575 — Originalseite als Abbildung
Originalseite · Seite 1575
                                                                 Teil II

                                                     Nr. 18, ausgegeben am 4. Juli 1991

   Tag                                                                             I n h a It

27. 6. 91     Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und lmmunitäten an die Internationale Jute-Organi-
              sation............................................................................

 2. 5. 91     Bekanntmachung des deutsch-gambischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .

24. 5. 91     Bekanntmachung des deutsch-mauritanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .

28. 5. 91     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internationale Regi-

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              strierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     791

28. 5. 91     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisa-
              tion für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

 3. 6. 91     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot der Anbringung von
              Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund

 4. 6. 91     Bekanntmachung des deutsch.philippinischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .

 4. 6. 91     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über psychotrope Stoffe . . . . . . . .

10. 6. 91     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale Seeschiff-
              fahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

10. 6. 91     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      791

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. . . . . . . • . . . . . . . . . . . . .    795
              Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     795

10. 6. 91     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über weuträumige grenzüber-
              schreitende Luftverunreinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           796
                 Preis dieser Ausgabe: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferw1g gegen Vorausrechnung 7,12 DM.
                                  Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.
      Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.

                                                   Nr. 19, ausgegeben am 11. Juli 1991

   Tag                                                                             I n h a It

 2. 7. 91     Gesetz zu dem Vertrag vom 9. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
              der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Entwicklung einer umfassenden
              Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik . . . . . . . . .

10. 6. 91     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmoni-
              sierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

12. 6. 91     Bekanntmachung des deutsch-samoanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .

14. 6. 91     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . . . . . . . . .

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                 Preis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.
                                  Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.
      Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.

Herkunft dieses Textes

Quelle: Bundesgesetzblatt, BGBl. 1991 I S. 1547. Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen sind amtliche Werke (§ 5 Abs. 1 UrhG) und genießen keinen Urheberrechtsschutz. Der Text ist unverändert wiedergegeben (§ 62 UrhG); Herkunft und Prüfwerte stehen hier (§ 63 UrhG).

Ableitung: issue-pdf-decol · Prüfwert des Textes e182991a9434c445….