§ 4 Vertikale Umsatzsteuerverteilung
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 1
- BVerfG, 19.10.2006 – 2 BvF 3/03Voraussetzungen für die Annahme einer extremen Haushaltsnotlage eines Landes; zur Auslegung des Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG in Verb. mit dem BundesstaatsprinzipsZitiert von 4
1 Entscheidung zu § 4 MaßstG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Ma%C3%9FstG/4#abs-1 (1) Die vertikale Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern wird auf der Grundlage des Deckungsquotenprinzips festgesetzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Ma%C3%9FstG/4#abs-2 (2) Zusätzlich werden in die Festsetzung der Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer Steuermindereinnahmen einbezogen, die den Ländern ab 1. Januar 1996 aus der Berücksichtigung von Kindern im Einkommensteuerrecht entstehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Ma%C3%9FstG/4#abs-3 (3) (weggefallen)