Gesetze / Maßstäbegesetz

MaßstG

§ 4 Vertikale Umsatzsteuerverteilung

Stand: 10.01.2020

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Ma%C3%9FstG/4#abs-1 (1) Die vertikale Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern wird auf der Grundlage des Deckungsquotenprinzips festgesetzt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Ma%C3%9FstG/4#abs-2 (2) Zusätzlich werden in die Festsetzung der Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer Steuermindereinnahmen einbezogen, die den Ländern ab 1. Januar 1996 aus der Berücksichtigung von Kindern im Einkommensteuerrecht entstehen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Ma%C3%9FstG/4#abs-3 (3) (weggefallen)

§ 3 § 5