Gesetze / Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen MVzAFWoG § 2 Berlin-Klausel Stand: 10.06.2019 Bund Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.