§ 2 MVzAFWoG — Berlin-Klausel

Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.