Gesetze / Metallverfahrenstechnologenausbildungsverordnung

MVTAusbV

§ 17 Prüfungsbereiche von Teil 2

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Stahlumformung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Arbeitsauftrag,
2.
Auftrags- und Fertigungsplanung,
3.
Stahlumformprozesse sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
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