Gesetze / Mautdienst-Registrierungs-Verordnung
MRegV§ 11 Gebühren und Auslagen
Stand: 09.03.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MRegV%202016/11#abs-1 (1) Für die Registrierung nach den §§ 5 und 6 Absatz 1 des Mautsystemgesetzes sowie die regelmäßige Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen nach § 7 Absatz 2 Satz 1 des Mautsystemgesetzes werden vom Bundesamt für Logistik und Mobilität Gebühren und Auslagen erhoben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MRegV%202016/11#abs-2 (2) Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren bestimmen sich nach der Anlage.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MRegV%202016/11#abs-3 (3) (weggefallen)