Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
MBankDVDV§ 3 Erholungsurlaub
Stand: 10.06.2019
Erholungsurlaub wird nur während der berufspraktischen Ausbildung gewährt.
Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
MBankDVDVStand: 10.06.2019
Erholungsurlaub wird nur während der berufspraktischen Ausbildung gewährt.